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Als Information für alle Schwerbeschädigten

Ma_neva / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich nehme an das es noch nicht so publik ist, ab dem 1.9.11 nun können Schwerbeschädigte die die grüne Marke sich geholt haben zum Ausweis, nun auf den roten 50 km Fahrplanmarkierer verzichten. Ab da kann man alle RE und und sonstigen Verbindungen die auf einen Umkreis von 50 Km begrenzt waren nun Deutschland weit nutzen.
Endlich mal eine gute Meldung wo es so viele negativen Berichte gibt.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Ma_neva Hugo20 „ Wenn ich s richtig interpretiere, dann ist das nicht generell für alle Inhaber...“
Optionen

Hallo,

nein eine direkte Gehbehinderung ist nicht erforderlich. Du mußt nur Inhaber eines SB-Ausweises sein und über das Versorgungsamt (wo Du ja den Ausweis auch beziehst) kannst Du dann (wie bisher auch) entsprechend der % der Behinderung diese "Fahrkarte" erwerben. Ich kann nun nicht mehr genauen %satz sagen, ob 60 oder 70 dafür schon reichen. Dann kann man wählen ob man 1/2 oder jährlich kaufen will oder auch befreit (Sozialhilfe oder H4 oder sonstige Hilfen), also ohne Zuzahlung erhalten kann. Läuft über Antrag ans Versorgungsamt, automatisch erfolgt nix. Wenn man da Schwierigkeiten (wegen Undurchsichtigkeit und Nachweise) kann man auch eine Sozialschwester in Anspruch nehmen (umsonst).

Gruß
Manfred

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