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Besteuerungsabkommen mit der Schweiz

mthr1 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach den verbreiteten Informationen wird die Schweiz ab 2013 Kapitalerträge von deutschen Konteninhabern mit Kapitalertragssteuer belegen und die hierbei anfallenden Beträge an die BRD abführen.

Nun könnte man doch darauf schliessen, dass bei Lieschen Müller aus Hintertupfing im Jahr 2013 z.B. 5000,-- € Steuer angefallen und an Deutschland weitergeleitet wurden.

Da ja der angesetzte Steuersatz bekannt ist, lässt sich doch leicht das zugrundeliegende Kapital errechnen und für die Herkunft desselben einen Nachweis einzufordern ( z.B. Einkommensteuererklärung o.ä. ).

Liege ich da mit meiner Theorie falsch ?

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Hugo20 mthr1 „Besteuerungsabkommen mit der Schweiz“
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Da ja der angesetzte Steuersatz bekannt ist, lässt sich doch leicht das zugrundeliegende Kapital errechnen und für die Herkunft desselben einen Nachweis einzufordern ( z.B. Einkommensteuererklärung o.ä. ).

Liege ich da mit meiner Theorie falsch ?


Ja, da liegst Du falsch.
Es werden nicht die personenbezogenen Daten mitgeliefert, sondern lediglich, zusammengefasst pro Institut und deutschen Kunden, die angefallenen Steuern abgeführt. Im "guten Glauben" eben, dass diese Summe denn auch stimmt. :-(
Sprich:"Das eigentliche "Bankgemheimnis" bleibt gewahrt."

So hab ich´s zumindest bis jetzt verstanden.
„Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen. Und Volksvertreter?“(Stanislav Teroylec, polnischer Aphoristiker)
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