Nach den verbreiteten Informationen wird die Schweiz ab 2013 Kapitalerträge von deutschen Konteninhabern mit Kapitalertragssteuer belegen und die hierbei anfallenden Beträge an die BRD abführen.
Nun könnte man doch darauf schliessen, dass bei Lieschen Müller aus Hintertupfing im Jahr 2013 z.B. 5000,-- € Steuer angefallen und an Deutschland weitergeleitet wurden.
Da ja der angesetzte Steuersatz bekannt ist, lässt sich doch leicht das zugrundeliegende Kapital errechnen und für die Herkunft desselben einen Nachweis einzufordern ( z.B. Einkommensteuererklärung o.ä. ).
Liege ich da mit meiner Theorie falsch ?
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