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out-freyn Alekom „blöde frage? muss man solche einnahmen nicht versteuern? 453€ sind ja kein...“
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Nein. Das sind keine Einnahmen im steuerrechtlichen Sinn, wenn Du als Privatperson Teile Deines Eigentums verscherbelst.

Erst wenn das Ganze gewerbliche Ausmaße annimmt (= nachhaltige Tätigkeit), wird das Finanzamt neugierig. Aber auch da sind beim (Klein-)Unternehmer nicht die Einnahmen zu versteuern, sondern der Gewinn - was i.d.R. ein deutlicher Unterschied ist.