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speedy27 Olaf19 „Wenn er nur den Karton verkauft, also das Handy schon herausgenommen hat, dann...“
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Ich bin von solchen Angeboten auch nicht begeistert. Früher konnte man die Bieter noch anmailen und warnen - habe ich ein paar mal gemacht wenns verkehrt lief - geht heute aber nicht mehr. Man ist ja auch kein Ordnungshüter.
Es ist ganz egal wo er was und wie einstellt, rechtlich maßgebend und vor Gericht bestreitbar ist nur die Artikelbeschreibung - ist auch richtig so . Da er das Missverständnis erkannt und korrigiert hat, hat ein Bieter keine guten Argumente vor Gericht. Jeder Richter wird sagen, lesen sollte man nicht nur können sondern auch machen.