Moin elvis,
auch wenn ich Dir da eigentlich Recht gebe, sieht die rechtliche Lage doch ein wenig anders aus:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Kurz gesagt, ein Anschluss in der Wohnung und ein alter Fernseher im Keller reicht schon aus. Mit einem modernen Handy oder PC hat man eh alle Möglichkeiten, ob nun Radio, oder Internet.
Heute schon abGEZockt?
Gruß
Maybe