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News: Kino.to-Sperre billig ausgetrickst

Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Noch keine "halbe Woche" ist vergangen, seit der Österreichische Internetanbieter UPC (wohl erstmal stellvertretend für alle) gesetzlich dazu gezwungen wurde, seinen Kunden den Zugang zum "Raubkinoportal" zu verwehren (siehe Kinoportal kino.to wird in Österreich blockiert).

Jetzt hat sich bereits bewahrheitet, was klar absehbar war: dass so eine Sperrung nichts bringt. Extra für die Ausgesperrten aus Österreich haben die anonymen Betreiber von kino.to eine Hintertür geschaffen. Und das natürlich mit der billigsten denkbaren und zu erwartenden Methode: einer alternativen Domain beziehungsweise einer Weiterleitung.

Ein Aufruf von Moviestream.to leitet zahlungsunwillige Kinofans aus Österreich auf das gesperrte kino.to weiter. Dem österreichischen Verein für Antipiraterie (VAP), der die Sperrung erwirkt hat, bleibt es also nicht erspart, die nächste Runde des vergeblichen Kampfs einzuleiten.

Denn: selbst dann, wenn UPC gezwungen wird nicht nur den Domain-Namen, sondern auch die IP-Adresse zu sperren (was offensichtlich nicht passiert ist), bleibt Österreichern natürlich der billige Trick, sich über einen Proxy-Server umzuleiten um kino.to zu nutzen.

Gemeldet zur Sache haben sich übrigens auch die Betreiber von kino.to in ihrem Forum (siehe Alternativdomains für User aus Österreich).

Sie teilten dort die Ausweich-URL bereits am 19. Mai mit und bekräftigen abermals, dass sie selbst keine "verbotenen Streams" auf ihren Servern haben, sondern nur mit Links auf Streams verweisen. Die Betreiber wollen ihre Seite daher auch keineswegs als "Streamingseite" betitelt haben.

Auf Anwalt.de schließlich hat die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen Beitrag veröffentlicht, der die Nutzung von kino.to aus rechtlicher Sicht beleuchtet, dabei aber wenig (nichts) Spannendes vermittelt.

Die Kanzlei empfiehlt Nutzern derlei Web-Angebote darauf zu achten, dass sie keine Inhalte von einem urheberrechtlich geschützten Filmes einfach auf die Festplatte speichern können. Andernfalls sei mit einer kostenträchtigen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen.

Das soll sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen einer Seite erlesen lassen. Gemäß Rechtsauffassung der Kanzlei, ist eine Nutzung solcher Dienste nicht verboten. Sie verweist allerdings darauf, dass es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt.

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Andreas42 Lukas9Gelöscht „ Soweit ich weiß, werden die von mir gemeinten Spiele mit entsprechender...“
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Hi!

"Das man ein Indiziertes Spiel nicht erwerben darf, kann ich hingegen nur zum Teil nachvollziehen."
Hmm, wie meinst du das jetzt?
 

Ich meinte das mir nicht gefällt, dass indizierte Produkte nicht mehr beworben werden dürfen. Indiziert bedeutet ja nicht beschlagnahmt, ergo sollte man auch mitteilen dürfen, dass es das Produkt gibt. Man kann es ja schliesslich problemlos gegen Altersnachweis kaufen. Nur findet man das nirgends, da es nicht beworben werden darf. Das ist eine in sich unschlüssige und schizophrene Regelung (meine Meinung).

Ich habe noch zu DM-Zeiten die damals indizierte Terminator 1 Special Edition DVD gekauft. Sie war indiziert aber nicht beschlagnahmt. Damals hatte ich von einem anderen Filmfan den Tipp bekommen, in einem Laden mit grösserer Abteilung zu fragen, ob diese beschafft werden kann. Es war dann so. (Das war noch vor meiner ersten Internet-Bestellung.)

Bei den Spielen muss ich passen. Da interessieren mich vielleicht ein paar Shooter mit SF-Story (Bioshock&Co die ich mir dann auch lieber ungeschnitten gönne), aber einen echten Überblick habe ich da nicht. Ich finde auch das Ausblenden von Nazisymbolen überflüssig, in Filmen wie Indiana Jones wird da offener mit umgegangen. Da ist das Verhalten bei Spielen nicht nachzuvollziehen. (Ich bin mir da nicht sicher, ob da die Publisher nicht ab&zu zu voreilig sind).

 Dass da die Kirchen im Verband sitzen
 Danke für den Link. Das war mir selbst neu. ich dachte die USK sei eine reine Industrietruppe, die nur "Randkontakte" zu den Landesmedienanstalten hat.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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