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News: Kino.to-Sperre billig ausgetrickst

Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Noch keine "halbe Woche" ist vergangen, seit der Österreichische Internetanbieter UPC (wohl erstmal stellvertretend für alle) gesetzlich dazu gezwungen wurde, seinen Kunden den Zugang zum "Raubkinoportal" zu verwehren (siehe Kinoportal kino.to wird in Österreich blockiert).

Jetzt hat sich bereits bewahrheitet, was klar absehbar war: dass so eine Sperrung nichts bringt. Extra für die Ausgesperrten aus Österreich haben die anonymen Betreiber von kino.to eine Hintertür geschaffen. Und das natürlich mit der billigsten denkbaren und zu erwartenden Methode: einer alternativen Domain beziehungsweise einer Weiterleitung.

Ein Aufruf von Moviestream.to leitet zahlungsunwillige Kinofans aus Österreich auf das gesperrte kino.to weiter. Dem österreichischen Verein für Antipiraterie (VAP), der die Sperrung erwirkt hat, bleibt es also nicht erspart, die nächste Runde des vergeblichen Kampfs einzuleiten.

Denn: selbst dann, wenn UPC gezwungen wird nicht nur den Domain-Namen, sondern auch die IP-Adresse zu sperren (was offensichtlich nicht passiert ist), bleibt Österreichern natürlich der billige Trick, sich über einen Proxy-Server umzuleiten um kino.to zu nutzen.

Gemeldet zur Sache haben sich übrigens auch die Betreiber von kino.to in ihrem Forum (siehe Alternativdomains für User aus Österreich).

Sie teilten dort die Ausweich-URL bereits am 19. Mai mit und bekräftigen abermals, dass sie selbst keine "verbotenen Streams" auf ihren Servern haben, sondern nur mit Links auf Streams verweisen. Die Betreiber wollen ihre Seite daher auch keineswegs als "Streamingseite" betitelt haben.

Auf Anwalt.de schließlich hat die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen Beitrag veröffentlicht, der die Nutzung von kino.to aus rechtlicher Sicht beleuchtet, dabei aber wenig (nichts) Spannendes vermittelt.

Die Kanzlei empfiehlt Nutzern derlei Web-Angebote darauf zu achten, dass sie keine Inhalte von einem urheberrechtlich geschützten Filmes einfach auf die Festplatte speichern können. Andernfalls sei mit einer kostenträchtigen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen.

Das soll sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen einer Seite erlesen lassen. Gemäß Rechtsauffassung der Kanzlei, ist eine Nutzung solcher Dienste nicht verboten. Sie verweist allerdings darauf, dass es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt.

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Lukas9Gelöscht Michael Nickles „Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken“
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Propaganda 3.0 vom Feinsten.

"Raub"kopierer. Haha.

Es ist nicht so, dass Nachfrage nach Gütern (hier Streams) bestand und dadurch Angebote entstanden. Nein, die Angebote waren zuerst da und dadurch hat sich die Nachfrage erst entwickelt. Wir handeln doch alle zu einem Teil als "homo oeconomicus": Die Eigenversorgung sichern. Angebote nutzen. Warum kaufen, wenn Güter zu 0 € angeboten werden?

Die Regierungen müssen einsehen, dass die Streams bedingt durch die Globalisierung (vorallem angetrieben durch das Internet) nicht auf nationaler Ebene geblockt o.Ä. werden können. Für den dummen, naiven Bürger mag zwar eine Barriere errichtet worden sein, der wissende Internetmensch sieht jedoch, mit welchen abscheulichen Mitteln die Contentindustrie versucht, ihr sinkendes Schiff zu retten. Und dann mit solchen Placebomitteln, die (leider) auch die Gerichte überzeugen - vor allem unser national berühmtes LG Hamburg.

Ich will nicht wie ein Kindergartenkind behandelt werden. Wenn ich Ballerspiele spiele, weiß ich: "Das ist Fiktion". Ich als Deutscher will mir nicht sagen lassen: "Dududu, du darfst das nicht! Du bist zwar 18, aber wir müssen dich doch schützen! Kleines putput!"
Im Computerspiel treffe ich einen Menschen tödlich. Na so was! Und solange das Blut grün ist, ist ja auch alles in Butter und CDU/CSU sind zufrieden. Aber wehe, es tritt Realität ins Spiel. Wehe, das Blut ist rot; hier schwingt das Damoklesschwert des §131 StGB... Nein, für sowas sind wir Deutschen einfach zu ängstlich und unvorbereitet. Wir leben ja immerhin noch im Jahre 1871, Preußen gibt den Ton vor und wir sind alle gehörige Staatsleute, genau wie bei Hitler... Bayern muss immer ein Veto einlegen (wir könnten ja ihre Würde verletzen).

Kirche und Staat getrennt? FALSCH! Die CSU ist ein lebendiges Beispiel, dass wir uns immer noch so viel gefallen lassen müssen.
Was sucht die Kirche in der USK? Kirche und Staat getrennt? FALSCH!

Wir alle wissen, dass uns die deutsche Geschichte ein paar verfassungsfeindliche Symbole beschert hat. "Die Lehre, Wissenschaft und Kunst ist frei". Diese Zeichen dürfen in Schulbüchern, im Unterricht, in Filmen und ähnliches gezeigt werden; siehe "Inglourious Basterds".
Aber: Sobald in einem DOS-Spiel in 320x400 irgendwo ein verpixeltes Symbol zu sehen ist, wird das Spiel indiziert, beschlagnahmt und somit verbannt. Gelten Spiele nicht als Kultur wie Film und Buch? Oder können die alten Konservativen (aus Kirche und C?U) nicht damit leben?

Hauptsache ganz Europa vertraut auf seine Erwachsene und behandelt diese auch so.
Deutschland geht mal wieder einen eigenen Weg. Einen egoistischen.

Als ob ich mir keine Spiele importieren könnte. Falsch gedacht, ihr Sturköpfe oben in Regierung und Parteien!

Etwas besseres als den Tod finden wir überall
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