Hallo Violetta, das kann ich dir leider auch nicht beantworten.
Ich streite mit meiner Frau ( gelernte RA-Gehilfin ) schon seit längerem über Gepflogenheiten in unserer Rechtsprechung.
Zum Beispiel, ein Mann hat seine Schwiegermutter im Affekt erschlagen.
Urteil : 2 Jahre auf Bewährung, mit dem Nachsatz, die Bewährungszeit wird auf 4 Jahre festgesetzt.
Mein Kommentar dazu, = Freispruch, wobei mir niemand beantworten kann, ob er seine Schwiegermutter nun 2 Jahre oder 4 Jahre nicht erschlagen kann ohne gegen die Bewährungsauflagen zu verstossen.
Das führt natürlich zu heftigem Widerspruch unter Hinweis, dass sich der
" Verurteilte " während der Bewährungszeit keine Gesetzesübertretungen erlauben darf, und dass der Eintrag im pol. Führungszeugnis hinderlich sei.
Nun frage ich, wie definiert man Gesetzesübertretung ? Ist ein Verkehrsverstoss schon eingeschlossen ?
Rein hypothetisch, würde mich der Eintrag u.U. wenig stören da ich mich als Rentner weder irgendwo bewerben, noch als Bundeskanzler kandidieren will.
Die Diskussion ist zwar überspitzt, weist aber auf die Unzulänglichkeiten unseres Rechtssystems hin.
( Nachsatz - anschliessend vertragen wir uns natürlich wieder ).
mfG mthr1