LOL
http://www.stern.de/gesundheit/luft-zu-verkaufen-roentgenblick-in-lebensmittelpackungen-1681849.html
Gruss
Sascha
Off Topic 20.434 Themen, 226.998 Beiträge
Allerdings sollte man konsequenterweise das Zeugs auspacken, wenn man schon so was kauft, und die leere Tüte im Laden zurücklassen
Und den Inhalt trägt man in der hohlen Hand nach Hause?
Abgesehen davon ist das zivilrechtlich problematisch, weil für die Entsorgung der Produktverpackung nicht der Handel zuständig ist (*) - nur Umverpackungen dürfen im Geschäft bleiben. (§§ 5, 6 VerpackV)
Somit handelt es sich beim Zurücklassen von Produktverpackungen im Geschäft rechtlich um eine Besitzstörung aufgrund verbotener Eigenmacht. Das Geschäft kann theoretisch Schadenersatz und einen Unterlassungsanspruch geltend machen. (§§ 858, 862 BGB)
(*) zumindest muss der Handel die Rücknahmepflicht nur delegieren, z.B. an das DSD.
Und den Inhalt trägt man in der hohlen Hand nach Hause?
Abgesehen davon ist das zivilrechtlich problematisch, weil für die Entsorgung der Produktverpackung nicht der Handel zuständig ist (*) - nur Umverpackungen dürfen im Geschäft bleiben. (§§ 5, 6 VerpackV)
Somit handelt es sich beim Zurücklassen von Produktverpackungen im Geschäft rechtlich um eine Besitzstörung aufgrund verbotener Eigenmacht. Das Geschäft kann theoretisch Schadenersatz und einen Unterlassungsanspruch geltend machen. (§§ 858, 862 BGB)
(*) zumindest muss der Handel die Rücknahmepflicht nur delegieren, z.B. an das DSD.