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mawe2 mthr1 „In diesem Zusammenhang : Ein grosser Teil von Straftätern kommt straffrei aus....“
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Unsere Justiz bezeichet das als " Bewährungsstrafe ".

Aber wie die Bezeichnung Bewährungsstrafe schon aussagt, ist das eine Strafe und hat nichts mit Straffreiheit zu tun.

Jemand, der eine Bewährungsstrafe erhalten hat, gilt als vorbestraft und nicht als freigesprochen!

Ob und wie Guttenberg nun demnächst "bestraft" wird, hängt zunächst mal davon ab, ob einer der geschädigten Urheber eine Strafanzeige stellt. Wenn denen das am A. vorbeigeht, kommt er mit einem blauen Auge davon.
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