Zumindest wird es nicht mehr bestraft:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Guttenberg-droht-vielleicht-kein-rechtlicher-Aerger_aid_985739.html
Auch und gerade deshalb mal wieder:
Off Topic 20.481 Themen, 227.570 Beiträge
Naja: So richtig gelohnt hat es sich ja für Gutti im Endeffekt nicht!
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
Es ist die Naivität des Volkes, die dazu führt, dass gerade diese Dinge nicht mehr als das erkannt werden, was sie letzten Endes sind, arrogante und dreiste Verbrechen. Wer ihnen ihre "kleinen" Schandtaten durchläßt bestärkt sie darin sich an die großen Verbrechen zu machen. Typen wie Kohl müssten normalerweise für ihre Verbrechen am deutschen Volk lebenslang hinter Gittern schmoren. Stattdessen wird ihnen seit Jahren der Arsch steuergeldermäßig auch noch aufgeblasen.
Wer die kleinen Dinge nicht mehr als das erkennt, was sie sind, wie will er dann bei der Beurteilung der großen überhaupt ernst genommen werden?
Auch und gerade deshalb mal wieder:
In diesem Zusammenhang :
Ein grosser Teil von Straftätern kommt straffrei aus.
Vorraussetzung : Geständnis - bisher kein Eintrag im Strafregister.
Unsere Justiz bezeichet das als " Bewährungsstrafe ".
Aber wie die Bezeichnung Bewährungsstrafe schon aussagt, ist das eine Strafe und hat nichts mit Straffreiheit zu tun.
Jemand, der eine Bewährungsstrafe erhalten hat, gilt als vorbestraft und nicht als freigesprochen!
Ob und wie Guttenberg nun demnächst "bestraft" wird, hängt zunächst mal davon ab, ob einer der geschädigten Urheber eine Strafanzeige stellt. Wenn denen das am A. vorbeigeht, kommt er mit einem blauen Auge davon.
Das heisst doch,, wenn ich meine Frau totschlage, gestehe und noch keinen Eintrag im Register habe, darf ich sie als Bewährung die nächsten Jahre nicht mehr totschlagen.
Wenn Du das so siehst...
Mit Rücksicht auf Deine Frau sage ich jetzt nicht: Kannst es ja mal ausprobieren...
Die Bedingungen für Totschlag sind recht eng gesetzt. Wenn Du jetzt schon in aller Öffentlichkeit darüber philosophierst, wird es wohl später eher als Mord als als Totschlag gewertert. Und bei Mord wirst Du kaum mit einer Bewährungsstrafe rechnen können.
Es ist also NICHT so, dass es bei jedem beliebigen Verbrechen möglich ist, eine Bewährungsstrafe zu erhalten.
Mein Beispiel war natürlich reichlich übersteigert, Tatsache ist aber, dass die Handhabung unserer Justiz bei allen möglichen Vergehen so praktiziert wird.
Die Auswirkungen kommen somit einem Freispruch gleich.
Einzige, mir bekannte Einschränkung ist der Eintrag ins polizeil. Führungszeugnis, welches ich als Normalbürger nur 1 x benötigte und zwar während meines Berufslebens zwecks Erteilung einer Lotto-Annahmestelle-Konzession, aber dies ist Standard bei Toto-Lotto.
Wenn Du dich erfolgreich auf alte, der Rechtsauffassung einer anderen Nation entsprechenden Sitten und Bräuche berufen kannst, kann es durchaus auch milder werden.
Jürgen
Hallo,
mit genügend "finanzieller Entschädigung" gibt es sicherlich keine Kläger und somit erfolgt eine Einstellung des Verfahrens. "Geld regiert die Welt" ist doch schon so eine alte Weisheit das sich eine Diskussion erübrigt. Straftaten die Finanzen betreffen sind doch auch in der Ahndung höher angegliedert als körperliche Schäden :-(.
Täter mehr Hilfe und Beistand als Opfer, da weiß man gar nicht wo man anfangen soll und wo aufhören bei der Mängelliste :-( der Rechtsorgane. Das Recht haben nicht Recht bekommen ist hat doch fast ein Jeder schon selber erfahren müssen.
Gruß
Manfred