Mal wieder das leidige Thema.
Ein von mir selbst erstelltes Japan-Avatar (im Klartext: mit weißer Fläche begonnen und den Rest Ebene für Ebene selbst erstellt) wurde bereits anstandslos veröffentlicht.
http://www7.pic-upload.de/02.04.11/b3vla91esenm.png
Leider hatte ich in der Eile nicht auf die 100x100 Maße geachtet, sodass das Avatar etwas gestaucht dargestellt wurde. Als ich nun das angepasste Avatar hochladen wollte, bekam ich folgenden Hinweis:
Hallo Fieser Friese,
Danke für den Upload Deines persönlichen Visitenkarten-Bilds auf Nickles.de.
Leider konnten wir Dein Bild nicht freischalten.
Bitte beachte die Bedingungen für persönliche Bilder
http://www.nickles.de/user/avatar/
Viele Grüße,
das Nickles.de-Team
Viellcht bin ich etwas schwer von Kapee, aber mir erschließt sich nicht so recht, welches Urheberrecht im Gegensatz zu der vorherigen Auflösung nun mit dem auf 100x100 angepassten Avatar verletzt werden soll?
Darf man es vielleicht so verstehen, dass die 100x100 Pixel urheberrechtlich geschützt sind? Hätte man vielleicht doch lieber 99x99 oder 101x101 Pixel Auflösung nehmen sollen? *ggg*
Fragen über Fragen...
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Auch wenn mir Witze mit Japan-Bezug in diesen Tagen eher schwer über die Lippen gehen... aber das Land der aufgehenden Boßel-Kugel, da muss man auch erstmal drauf kommen ;-))
Welcome back, Friese!
Greetz
Olaf