Mal wieder das leidige Thema.
Ein von mir selbst erstelltes Japan-Avatar (im Klartext: mit weißer Fläche begonnen und den Rest Ebene für Ebene selbst erstellt) wurde bereits anstandslos veröffentlicht.
http://www7.pic-upload.de/02.04.11/b3vla91esenm.png
Leider hatte ich in der Eile nicht auf die 100x100 Maße geachtet, sodass das Avatar etwas gestaucht dargestellt wurde. Als ich nun das angepasste Avatar hochladen wollte, bekam ich folgenden Hinweis:
Hallo Fieser Friese,
Danke für den Upload Deines persönlichen Visitenkarten-Bilds auf Nickles.de.
Leider konnten wir Dein Bild nicht freischalten.
Bitte beachte die Bedingungen für persönliche Bilder
http://www.nickles.de/user/avatar/
Viele Grüße,
das Nickles.de-Team
Viellcht bin ich etwas schwer von Kapee, aber mir erschließt sich nicht so recht, welches Urheberrecht im Gegensatz zu der vorherigen Auflösung nun mit dem auf 100x100 angepassten Avatar verletzt werden soll?
Darf man es vielleicht so verstehen, dass die 100x100 Pixel urheberrechtlich geschützt sind? Hätte man vielleicht doch lieber 99x99 oder 101x101 Pixel Auflösung nehmen sollen? *ggg*
Fragen über Fragen...
Kritik und Fragen an Nickles 2.721 Themen, 23.152 Beiträge
Ich hatte in den letzten Tagen zweimal deinen neuen Avatar freigegeben - das erste Mal vor ca. 3 Tagen, das zweite Mal gestern.
Zum heute eingestellten Avatar kann ich nichts sagen, da ich nicht die ganze Zeit im Forum war.
Was zu dieser Meldung, weswegen du dich hier an uns gewendet hast, geführt hat, kann ich dir nicht wirklich beantworten. Es sieht aber nach einer nicht individuell verfassten Standardformulierung aus.
Gruß
Shrek3