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Frage zu Recht auf Selbstauskunft (geschlossen)

username_deleted / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi zusammen,

hoffe, dass das hier passt, wenn nicht dann doch einfach verschieben :)

Meine Frage bezieht sich auf ein Gästebuch einer privaten Homepage.
Es ist eine reine Intressensfrage.

Wenn ein User eine private Homepage mit einem cms erstellt und darin ein Gästebuch eröffnet, darf er dann ohne vorab zu informieren, nach dem Bestätigen des Submit-Button, darauf hinweisen, dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Muss er nicht davor das Einverständnis abfragen oder zumindest in den AGB darauf hinweisen?

Es ist eine rein private Homepage, auch ohne Banner usw..

Grüsse
Epi

username_deleted asterix5 „Ich teile das mal auf - 1. Die IP-Adresse wird beim Webhoster nicht erst mit dem...“
Optionen

hi asterix5

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp

haha der ist gut.

Die IP-Adresse wird beim Webhoster
Das ist mir klar. Mir geht es um die Privatperson, die die Homepage betreibt. Die kommt ja auch nicht an die Daten des Hosters.

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp
Wenn Herr Müller aber auf meiner Website im nachhinein erfährt, dass ich seine IP Adresse speichere und sie mit seinem Namen und seiner Emailadresse und dem Zeitpunkt verknüpfen kann, könnte doch sein, dass er einen Auskunftsanspruch anfordert. Ist der den rechtens?

Was meinst Du mit davor
Wenn der Gästebucheintrag erstellt wird, ist es doch ein Leichtes, auch Bestimmungen oder solche Sachverhalte hinzuwiesen. Den Eintragenden infomieren, dass neben seinen Angaben auch seine IP gespeichert wird.
Ist eine Information Pflicht oder nicht?

weil zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse schon erfaßt ist (siehe 1.)).
Ich unterscheide zwischen Erfassen und Speichern. Dabei ist mir schon klar, dass das ein gradueles Unterscheidungsmerkmal ist, weil auch erfasste Daten irgendwo liegen müssen. Ich sehe beim Speichern eine Absicht bezüglich der Datenaufbewahrung, die über das eigentlich Notwendige, wie den Verbindungsaufbau hinaus geht. Also auch Daten längerfristig halten und mit anderen Merkmalen über das Notwendige Maß hinaus verknüpfen.

Ich komme mit dem § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht ganz klar in Bezug auf eine private Homepage und ein Gästebuch mit den erwähnten Optionen.


Wenn ich bei Strato in meinem Webpaket die Statistiken ansehe dann ist dort folgender Hinweis:
Wichtig:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der die Website aufruft, in den Logfiles anonymisiert.

Na die machen das bestimmt nicht aus Spaß.

Grüsse erstmal und danke dir für deine Antwort
Epi

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