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Frage zu Recht auf Selbstauskunft (geschlossen)

username_deleted / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi zusammen,

hoffe, dass das hier passt, wenn nicht dann doch einfach verschieben :)

Meine Frage bezieht sich auf ein Gästebuch einer privaten Homepage.
Es ist eine reine Intressensfrage.

Wenn ein User eine private Homepage mit einem cms erstellt und darin ein Gästebuch eröffnet, darf er dann ohne vorab zu informieren, nach dem Bestätigen des Submit-Button, darauf hinweisen, dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Muss er nicht davor das Einverständnis abfragen oder zumindest in den AGB darauf hinweisen?

Es ist eine rein private Homepage, auch ohne Banner usw..

Grüsse
Epi

asterix5 username_deleted „Frage zu Recht auf Selbstauskunft“
Optionen

Ich teile das mal auf ;-)

1.)
nach dem Bestätigen des Submit-Button ... dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Die IP-Adresse wird beim Webhoster nicht erst mit dem Bestätigen des Submit-Button, sondern schon beim ersten Seitenaufruf erfaßt. Das gleiche gilt, wenn Du eine zusätzliche Statistik führst; je nach verwendetem Statistik-Dienst auf einem Fremd-Server oder Statistik-Programm auf dem eigenem Server wird die letzte Zifferngruppe gelöscht oder auch nicht.

2.)
darf er dann ohne vorab zu informieren ... darauf hinweisen, dass jetzt auch die IP Adresse geloggt ist.

Er darf darauf hinweisen, ohne vorab zu informieren. Aber der Hinweis, daß jetzt (also ab dem Bestätigen des Submit-Button) die IP-Adresse erfaßt würde, wäre falsch und irreführend.

3.)
Muss er nicht davor das Einverständnis abfragen

Was meinst Du mit davor? Vor dem Bestätigen des Submit-Button? Dann ist es schon zu spät, weil zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse schon erfaßt ist (siehe 1.)). Eigentlich müßte schon vor dem ersten Seitenaufruf nach dem Einverständnis gefragt werden, aber das ist technisch nicht möglich.

4.)
oder zumindest in den AGB darauf hinweisen?

Eine private Website braucht keine AGB.

Eine (wahrheitsgemäße) Datenschutzerklärung macht sich aber auch auf privaten Websites gut und schafft beim Besucher Vertrauen.

5.)
Frage zu Recht auf Selbstauskunft

Wenn Herr Müller Deine Seite besucht und danach von Dir wissen will, welche IP-Adresse er hatte, ist er ein Depp. Und Du könntest ihm die Frage höchstens dann beantworten, wenn er an diesem Tag einziger Besucher war.


Eine Studie über die Rechtsverträglichkeit von Statistik-Diensten gibt es hier (lesenswert, aber keine Werbung für die genannten Firmen):
http://www.etracker.com/fileadmin/pdf/XamitStudieWebstatistikenimTest-Update4.pdf

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