Download-Dienste und Tauschbörsen 2.605 Themen, 14.802 Beiträge

Na... ob das wirklich irgendjemanden ernsthaft davon abhält?!

Olaf19 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Jeder kennt diesen Effekt: Man tippt bei Google nur ein paar Buchstaben ein, schon poppt ein Menü nach unten auf, mit einem ganzen Füllhorn von mehr oder weniger nützlichen Vorschlägen für den zu suchenden Begriff.

Nun will Google zukünftig die Tauschbörsen von dieser Suchbegriffsfindungshilfsfunktion ausnehmen, betrachtet dies als "Beitrag zum Urheberrecht": http://www.golem.de/1101/81025.html

Na ich weiß nicht... nur zur Erinnerung: Die ganz große Blütezeit der Tauschbörsen war so zwischen 2001 und 2003, vielleicht noch etwas danach. Genau zu jener Zeit gab es bei Google noch gar kein Auto-Vervollständigen. Trotzdem haben Napster, Gnutela, E-Mule, KaZaa & Co. zu jener Zeit geboomt wie blöde. Das hat niemanden gehindert, diese Begriffe einzugeben und zu finden.

Wenn Google tatsächlich so viel an den Copyrights wildfremder Leute liegt - kriegen die Geld dafür oder nur ein warmherziges Schulterklopfen? - dann müssten sie eigentlich so konsequent sein und diese Begriffe komplett wegzensieren. Wonach die Suchmaschine freilich um eine Attraktion ärmer wäre, diese noch dazu noch nicht einmal per se eine illegale Veranstaltung darstellt.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Synthetic_codes Olaf19 „Könnte ein Filesharing-Seiten-Betreiber gegen den Kick aus dem Autofill nicht...“
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klar, aber die Gerichte sehen derartige Angebote zumindest in den USA so oder so als Illegal an. Siehe zb den Betreiber von isohunt.com, der in den USA einer Klage der MPAA unterlegen ist. Der Urteilsbegründung des Amerikanischen Gerichts zufolge ist das verlinken auf Seiten mit illegalen inhalten, wie es zb die Suchmaschine Isohunt.com machte, illegal. In der Konsequenz gilt gleiches für Google.
Das resultat ist, dass sich die meisten betreiber von Filesharing sites a) hüten werden, beschwerde einzulegen, weil sie für das hosten einer derartigen Site verklagt werden könnten, und der Rest der das macht wahrscheinlich verklagt wird.

Abgesehen davon wird jeder Betreiber einer Seite über ein DMCA Request informiert, und kann innerhalb von 14 Tagen widerspruch dagegen einlegen. Das geht allerdings nur wenn man nachweist, dass man der Betreiber einer Seite ist.

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