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Perpetuum Mobile der Miete/Untervermietung?

nettineu / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Surte mich völlig kirre, das Netz gibt keine klaren Auskünfte. Hat jemand von Euch Ahnung?

Da steht ein Einfamilienhaus lt. Baugenehmigung. Das Haus hat EG und OG. Zum OG geht eine Außentreppe zu 3 Zi Kü Bad. Die Innentreppe wurde mit Gipkartonplatten geschlossen. Es gibt einen Hausmieter. Würde der Hausmieter das OG vermieten, wäre es ein Untermietvertrag?

Wenn der Hauseigentümer im EG wohnen würde, und das OG vermieten würde, ist es dann ein Mietvertrag?

Oder richtet sich die Bezeichnung der Vertrages nach der Baugenehmigung, sprich es ist ein Einfamilienhaus, daraus resultiert immer eine Untervermietung (Teilnutzung).

Ergänzend sei angemerkt, das das OG komplett Warm vermietet ist, keine Einzelabrechnung für Wasser, Warmwasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer usw. Lediglich Strom wird per Unterzähler per kWh Jährlich berechnet. Sonst nix!

Hätt gern gewußt, wie man so einen Vertrag nennt, richtig bezeichnet, oder gar unmöbilierte Zimmervermietung? Das Ganze hat weitreichende Folgen. Obwohl es ein Einfamilienhaus ist, so könnte man das Haus bei einem langjährigen Mietvertrag horizontal teilen und zu zwei Eigentumswohnungen umwandeln/kaufen/verkaufen. Ein Widerspruch zur Baugenehmigung. Bei einem Untermietvertrag ist das belanglos, da das Haus in jedem Fall in einem Besitz bleibt. Wohnt aber der Eigentümer selbst unten drin, dann ist es aber keine Untervermietung:

Perpetuum Mobile der Miete/Untervermietung?

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xafford nettineu „Danke für die klare Antwort. Das verstehe ich nicht. Wenn die Wohnung OG vom...“
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Du schmeisst hier wild Dinge durcheinander... Ob Vermietung oder Untervermietung betrifft nur das Mietrecht, nicht das Baurecht oder die Landesbauordungen. Eine Baugenehmigung hat rein garnichts mit einer eventuellen Vermietbarkeit zu tun, man kann auch ein Einfamilienhaus an mehrere Partien vermieten, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (Fluchtwege, Brandschutz, Toiletten, fließend Wasser etc)... dazu muss es kein Mehrfamilienhaus sein. Du kannst sogar einzelne Zimmer vermieten, selbst in einer reinen Eigentumswohnung.

Etwas anderes sind deine Beispiele mit entkernen, Schwimmbad im Haus, denn das sind bauliche Veränderungen und hier sagt das Baurecht und die Landesbauordnungen ob es zulässig ist oder nicht.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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