Ich habe ganz unerwartet 10 Euro überwiesen bekommen.
Im Überweisungstext steht drin:
Ueberweisung TELEKOM FREUNDE WERBEN FREU PRAEMIE EMPFEHLUNGS ID xxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxx ADLODGE.COM GMBH
Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bin weder Telekom-Kunde noch bin ich dort registriert, um Kunden zu werben. Woher kommt das und wo kann ich mich dazu schlau machen?
Ich befürchte, wenn ich direkt bei der Telekom oder bei Adlodge nachfrage, trete ich eine Lawine los, die noch mehr Unheil bringt...
Wobei: gegen die 10 Euro habe ich ja zunächst nichts einzuwenden :-) Die allgemeine Lebenserfahrung sagt mir jedoch, dass das einen gewaltigen Haken haben muss.
Wer kann mir weiter helfen?
Gruß, mawe2
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Allerdings müsste die Bank ja den Namen UND die Kontonummer abgleichen
Müssen sie nicht mehr.
Seit es SEPA gibt, ist die Pflicht zur Korrespondenz von Name und Kontonr. entfallen.
Daher hat die Richtigkeit der Kontonr. nochmal an Bedeutung gewonnen.
BISHER wurden ÜW zurückgegeben, wenn Name + Nr. nicht übereinstimmten.
Seit SEPA aber ist ausschließlich die Nr. relevant, also kannst Du als Empfängernamen Donald Duck oder Hans Wurst reinschreiben, juckt keinen mehr.
Das einzige, was passieren kann (sofern es sich um eine Fehlbuchung handelt), ist, daß der Absender der Kohle bei Dir aufschlägt (oder Deine Bank in seinem Namen) und Dich um Rück-ÜW des Geldes bittet. Tust Du das nicht, kann der Absender mit § 812 BGB (Herausgabeanspruch gegen Nicht-Berechtigten) gegen Dich vorgehen - höchstwahrscheinlich erfolgreich. Und dann wird´s teurer... ;-)
Gruß,
Dirk
Müssen sie nicht mehr.
Seit es SEPA gibt, ist die Pflicht zur Korrespondenz von Name und Kontonr. entfallen.
Daher hat die Richtigkeit der Kontonr. nochmal an Bedeutung gewonnen.
BISHER wurden ÜW zurückgegeben, wenn Name + Nr. nicht übereinstimmten.
Seit SEPA aber ist ausschließlich die Nr. relevant, also kannst Du als Empfängernamen Donald Duck oder Hans Wurst reinschreiben, juckt keinen mehr.
Das einzige, was passieren kann (sofern es sich um eine Fehlbuchung handelt), ist, daß der Absender der Kohle bei Dir aufschlägt (oder Deine Bank in seinem Namen) und Dich um Rück-ÜW des Geldes bittet. Tust Du das nicht, kann der Absender mit § 812 BGB (Herausgabeanspruch gegen Nicht-Berechtigten) gegen Dich vorgehen - höchstwahrscheinlich erfolgreich. Und dann wird´s teurer... ;-)
Gruß,
Dirk