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Telekom - Freunde werben Freunde

mawe2 / 30 Antworten / Baumansicht Nickles
Ich habe ganz unerwartet 10 Euro überwiesen bekommen.

Im Überweisungstext steht drin:

Ueberweisung TELEKOM FREUNDE WERBEN FREU PRAEMIE EMPFEHLUNGS ID xxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxx ADLODGE.COM GMBH

Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bin weder Telekom-Kunde noch bin ich dort registriert, um Kunden zu werben. Woher kommt das und wo kann ich mich dazu schlau machen?

Ich befürchte, wenn ich direkt bei der Telekom oder bei Adlodge nachfrage, trete ich eine Lawine los, die noch mehr Unheil bringt...

Wobei: gegen die 10 Euro habe ich ja zunächst nichts einzuwenden :-) Die allgemeine Lebenserfahrung sagt mir jedoch, dass das einen gewaltigen Haken haben muss.

Wer kann mir weiter helfen?

Gruß, mawe2
gelöscht_35042 mawe2 „Telekom - Freunde werben Freunde“
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Zurück überweisen....

Kostet nichts!

Gruß
luttyy

Max Payne gelöscht_35042 „Zurück überweisen.... Kostet nichts! Gruß luttyy“
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Zurück überweisen....

Da ist nur der kleine Schönheitsfehler, dass Du als Zahlungsempfänger die Kontodaten des Absenders nicht kennt.

Ich würde einfach mal abwarten.
gelöscht_35042 Max Payne „ Da ist nur der kleine Schönheitsfehler, dass Du als Zahlungsempfänger die...“
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Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen!

Habe ich selbst gerade gemacht, da von einem Geld überwiesen wurde, der mir vollkommen unbekannt ist...

Wenn er das annimmt, kann das als Einverständnis für irgend etwas ausgelegt werden.

mawe2 gelöscht_35042 „Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen! Habe ich selbst gerade gemacht, da...“
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Wenn er das annimmt, kann das als Einverständnis für irgend etwas ausgelegt werden.

Wenn es aus dem Buchungstext noch nichtmal ordentlich hervorgeht, womit man da einverstanden sein sollte, kann das doch kaum als Einverständnis gelten, oder?
gelöscht_35042 mawe2 „ Wenn es aus dem Buchungstext noch nichtmal ordentlich hervorgeht, womit man da...“
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Ich weiß es nicht, du nimmst aber das Geld an.

Das kann Ärger bedeuten, muss aber nicht...

Keiner hat etwas zu verschenken und weiß der Geier, ob das nicht eine neue Masche ist...

Wenn es 10.000 Euro wären, würde ich das Konto sofort abräumen, aber so..

mawe2 gelöscht_35042 „Ich weiß es nicht, du nimmst aber das Geld an. Das kann Ärger bedeuten, muss...“
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Keiner hat etwas zu verschenken und weiß der Geier, ob das nicht eine neue Masche ist...

Das ist ja genau meine Befürchtung. Aber wie läuft diese Masche?? Das wüsste ich schon gern.
Max Payne gelöscht_35042 „Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen! Habe ich selbst gerade gemacht, da...“
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Wenn er das annimmt, kann das als Einverständnis für irgend etwas ausgelegt werden.

Nein. Bei Verbrauchern gilt Schweigen niemals als Zustimmung/Willenserklärung!
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/schweig.htm
mawe2 Max Payne „ Nein. Bei Verbrauchern gilt Schweigen niemals als Zustimmung/Willenserklärung!...“
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Bei Verbrauchern gilt Schweigen niemals als Zustimmung/Willenserklärung!

Und bei Unternehmern? Gilt da etwa Schweigen als Zustimmung? Dann könnte ich 3,50 EUR an Microsoft überweisen und würde in den Buchungstext reinschreiben "Kaufpreis für Ihr Unternehmen". Und wenn die sich nicht in 14 Tagen melden, gehört die Klitsche mir? Kann ich gar nicht glauben!

Es kommt noch so weit, dass ich wegen den 10 Euro meinen Anwalt anrufe...
Max Payne mawe2 „ Und bei Unternehmern? Gilt da etwa Schweigen als Zustimmung? Dann könnte ich...“
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Und bei Unternehmern? Gilt da etwa Schweigen als Zustimmung?

Nur wenn vorher bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern bestanden hat. (§ 362 HGB)

Mit Deinem Microsoft-Deal wird es wohl nichts werden... ;-)
mawe2 Max Payne „ Nur wenn vorher bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern...“
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Nur wenn vorher bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern bestanden hat

Eine Geschäftsbeziehung zu denen habe ich schon jahrelang :-)

Gruß, mawe2
out-freyn mawe2 „ Eine Geschäftsbeziehung zu denen habe ich schon jahrelang :- Gruß, mawe2“
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Hast Du den von Max genannten § auch mal angesehen?

§ 362 HGB

(1) Geht einem Kaufmann, dessen Gewerbebetrieb die Besorgung von Geschäften für andere mit sich bringt, ein Antrag über die Besorgung solcher Geschäfte von jemand zu, mit dem er in Geschäftsverbindung steht, so ist er verpflichtet, unverzüglich zu antworten; sein Schweigen gilt als Annahme des Antrags. Das gleiche gilt, wenn einem Kaufmann ein Antrag über die Besorgung von Geschäften von jemand zugeht, dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.
(2) Auch wenn der Kaufmann den Antrag ablehnt, hat er die mitgesendeten Waren auf Kosten des Antragstellers, soweit er für diese Kosten gedeckt ist und soweit es ohne Nachteil für ihn geschehen kann, einstweilen vor Schaden zu bewahren.


Ausschließlich in diesem Fall hat Schweigen eine rechtliche Bedeutung. Sofern auch kein konkludentes Handeln vorliegt, folgt aus dem Schweigen keine rechtliche Verpflichtung.

mawe2 out-freyn „Hast Du den von Max genannten auch mal angesehen? 362 HGB 1 Geht einem Kaufmann,...“
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Sofern auch kein konkludentes Handeln vorliegt, folgt aus dem Schweigen keine rechtliche Verpflichtung.

Damit kann ich wohl Microsoft nicht für 3,50 € übernehmen. :-(

Die Überweisung, die bei mir eingegangen ist, dürfte dann aber auch keine rechtliche Verpflichtung bedeuten. Ich weiß ja weder, wer mir da was geschickt hat (die Telekom?, ADLODGE.COM GMBH?), noch habe ich mit einer von diesen Firmen bisher eine Geschäftsbeziehung.

Gruß, mawe2

out-freyn mawe2 „ Damit kann ich wohl Microsoft nicht für 3,50 € übernehmen. :- Die...“
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Die Überweisung, die bei mir eingegangen ist, dürfte dann aber auch keine rechtliche Verpflichtung bedeuten.

So ist es. Das hat Max oben ja schon am 08.12.2010, 19:10 festgestellt ;-)
Joerg69 gelöscht_35042 „Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen! Habe ich selbst gerade gemacht, da...“
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Wenn er das annimmt, kann das als Einverständnis für irgend etwas ausgelegt werden.
Höchstens, wenn einer Vollkaufmann ist.
dirk42799 gelöscht_35042 „Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen! Habe ich selbst gerade gemacht, da...“
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Die Bank kann doch eine Rückbuchung machen!
Können sie nicht. Naja, können sie schon, machen sie aber nicht.

Falls Du (mawe2) StarMoney oder so etwas verwendest:
manche Banken übermitteln hierbei die kompletten Transaktionsdaten.
Die DeuBa macht´s bspw. nicht, einige Sparkassen hingegen schon.
Try and error, zumal´s die Testversion von StarMoney z.B. kostenlos gibt...

Im übrigen: Geld behalten, Feierabend, dennoch die nächsten Transaktionen genau beobachten.
Denn die 10-EUR-Masche weicht von der 1-Cent-Masche nur durch ein paar Nullen ab. Wenn dadurch die Existenz Deiner Kontonr. verifiziert wurde, kann jemand versuchen, per Lastschrift Geld einzuziehen...

Gruß,
Dirk
mawe2 dirk42799 „ Können sie nicht. Naja, können sie schon, machen sie aber nicht. Falls Du...“
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Wenn dadurch die Existenz Deiner Kontonr. verifiziert wurde

Diese Masche ist mir bekannt. Allerdings verstehe ich nicht, wieso die dann mehr als 1 ct investieren, um die Nr. zu verifizieren? Ist doch eigentlich sinnlos, die Verifizierung klappt auch mit 1 ct.

Ich werde auf jeden Fall aufpassen, was in den nächsten Wochen per Lastschrift eingezogen wird (mache ich ja sowieso).

StarMoney nutze ich momentan nicht. Ist aber interessant, dass man damit evtl. mehr Details über die Buchung erfahren kann also mit den klassischen Mitteln (Kontoauszug, Online-Banking auf der WebSite der Bank).

Gruß, mawe2
dirk42799 mawe2 „ Diese Masche ist mir bekannt. Allerdings verstehe ich nicht, wieso die dann...“
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Ich verstehe, daß das nicht so sinnvoll ist wie eine 1-Cent-ÜW.
Aber vielleicht gehen die Absender davon aus, daß bei 10 EUR die Sensibilität für böse Sachen nicht so hoch ist. Bei 1 Cent ist jeder sofort hellwach, bei 10 EUR freut man sich mehr...

Kannst ja mal schauen, wo die ÜW herkommt (StarMoney) und hier posten (sofern´s nicht doch persönlich ist).

D.

mawe2 gelöscht_35042 „Zurück überweisen.... Kostet nichts! Gruß luttyy“
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Zurück überweisen....

Kostet nichts!


Klar. Aber schlauer bin ich deswegen auch nicht. Ich wüsste schon gern, was da passiert ist.
ABatC mawe2 „Telekom - Freunde werben Freunde“
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https://t-mobile.adlodge.com/emt/users/login

Sieht nach einer Prämie für eine T-Mobile Prepaid-Karte aus.

Allerdings - so wie das auf der Seite geschildert wird geht das nur über eine 'aktive' Beteiligung, d.h. man sollte schon wissen, das man eine Empfehlung verschickt hat. Eventuell hat da der echte Werber einen Fehler bei seinen Kontodaten gemacht....

mawe2 ABatC „https://t-mobile.adlodge.com/emt/users/login Sieht nach einer Prämie für eine...“
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Eventuell hat da der echte Werber einen Fehler bei seinen Kontodaten gemacht....

Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank ja den Namen UND die Kontonummer abgleichen - anderer Name bei gleicher Kontonummer dürfte eigentlich nicht gehen (wenn die Bank alles richtig macht).
nachtfalter2 mawe2 „ Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank ja den...“
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Hallo mawe2
Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank ja den Namen UND die Kontonummer abgleichen - anderer Name bei gleicher Kontonummer dürfte eigentlich nicht gehen (wenn die Bank alles richtig macht).
Nein ich habe gelsen das die seit 2010 (oder 2009) die Daten nicht mehr abgleichen.
Das heißt das Geld auch ins Leere Wenn du Falsche Konntodaten angiebst.
Gruß nachtfalter2


dirk42799 nachtfalter2 „Hallo mawe2 Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank...“
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Allerdings müsste die Bank ja den Namen UND die Kontonummer abgleichen

Müssen sie nicht mehr.
Seit es SEPA gibt, ist die Pflicht zur Korrespondenz von Name und Kontonr. entfallen.
Daher hat die Richtigkeit der Kontonr. nochmal an Bedeutung gewonnen.

BISHER wurden ÜW zurückgegeben, wenn Name + Nr. nicht übereinstimmten.
Seit SEPA aber ist ausschließlich die Nr. relevant, also kannst Du als Empfängernamen Donald Duck oder Hans Wurst reinschreiben, juckt keinen mehr.

Das einzige, was passieren kann (sofern es sich um eine Fehlbuchung handelt), ist, daß der Absender der Kohle bei Dir aufschlägt (oder Deine Bank in seinem Namen) und Dich um Rück-ÜW des Geldes bittet. Tust Du das nicht, kann der Absender mit § 812 BGB (Herausgabeanspruch gegen Nicht-Berechtigten) gegen Dich vorgehen - höchstwahrscheinlich erfolgreich. Und dann wird´s teurer... ;-)

Gruß,
Dirk
ABatC mawe2 „ Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank ja den...“
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Du glaubst doch nicht, das die Bank den Namen überprüft?

Gab es vor Jahren schon mal verschiedene Tests zu, da kannst du Weihnachtsmann als Kontoinhaber reinschreiben, die Bank interessiert nur die Kontonummer + BLZ

mawe2 ABatC „Du glaubst doch nicht, das die Bank den Namen überprüft? Gab es vor Jahren...“
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Du glaubst doch nicht, das die Bank den Namen überprüft?

Doch. Prinzipiell glaubte ich das schon. Ich hatte (vor einigen Jahren) den Fall, dass mir jemand Geld überweisen wollte, dabei die Kontonummer richtig aber meinen Namen falsch geschrieben hatte.

Weil der (falsche) Name und die Kontonummer nicht zusammenpassten, hat die (Empfänger-)Bank die Transaktion verweigert.

Wie ich aus dem Link von Max Payne entnehmen kann, scheint das inzwischen abgeschafft zu sein.

Dann stellt sich mir aber eine weitere Frage: Wozu muss man dann noch den Namen des Empfängers angeben, wenn er gar nicht geprüft wird und wenn man dort jeden Blödsinn eintragen kann? Weil die Banken gern Datenmüll sammeln?

Gruß, mawe2
ABatC mawe2 „ Doch. Prinzipiell glaubte ich das schon. Ich hatte vor einigen Jahren den Fall,...“
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Man muss dem Kunden ja nicht auf die Nase binden das es mit der Sicherheit nicht so weit her ist...so lange der GLAUBT, das der Name überprüft wird ist doch alles in Butter :-)

Das ist zwar erst seit Ende 2009 offiziell, aber auch vorher wurde das Namensfeld eigentlich weitgehend ignoriert. Ein Bekannter hat schon vor 10 Jahren alle seine Überweisungen mit offensichtlich falschen Namen ausgefüllt (Superman, Batman, Donald Duck etc) und auch so unterschrieben (!!), von denen kam keine einzige zurück...

Wenn allerdings das Namensfeld leer war oder die Unterschrift komplett fehlte kam die Überweisung zurück. Anscheinend fand da also eine reine 'Anwesenheitskontrolle' statt.

BTW: das Urteil im Link von Max Payne bezieht sich allein auf Online-Banking (beleglosen Überweisungsverkehr)!

mawe2 ABatC „Man muss dem Kunden ja nicht auf die Nase binden das es mit der Sicherheit nicht...“
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das Urteil im Link von Max Payne bezieht sich allein auf Online-Banking

Davon sollte man doch heute (gerade bei solchen Firmen wie der Telekom) ausgehen. Wird beleghaftes Banking von Firmen überhaupt noch praktiziert? Jedenfalls kaum von den großen Firmen. Handwerker Mustermann mit zwei Aufträgen im Monat kann das vielleicht noch mit Papierbelegen abwickeln :-)

Gruß, mawe2
Max Payne mawe2 „ Diese Überlegung hatte ich auch schon. Allerdings müsste die Bank ja den...“
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TAsitO mawe2 „Telekom - Freunde werben Freunde“
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Hallo .
Was ich berichten kann aus Erfahrung :
Vor Jahrzehnt bei Tk gewesen ;
Ärger und lange Dauer der Kündigung -
plötzlich ein Paket das noch meines Wissens das T auf dem Paket hatte -
darum erkennbar von denen .
Wer schickt / schenkt was ohne dass es gefordert wurde ? ?
Ein Jahr aufgehoben -
wurde nicht zurückgefordert und enthielt eben ein Geschenk wegen s.o. .
Zur Banküberweisung :
Was mich ärgert -
warum muss ( ? ) man Vor- und Zuname und Adressdaten angeben ? ?
Kann doch denen egal sein wenn die es verschlampern falsch eingeben ists denen Ihr Fehler !
Muss man ? ? ?
Gruss .

Olaf19 TAsitO „Hallo . Was ich berichten kann aus Erfahrung : Vor Jahrzehnt bei Tk gewesen...“
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Adressdaten musst du bei einer Überweisung natürlich nicht angeben - dafür gibt es nicht einmal ein Feld auf dem Formular. Name reicht völlig aus.

CU
Olaf

dirk42799 Olaf19 „Adressdaten musst du bei einer Überweisung natürlich nicht angeben - dafür...“
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Name reicht völlig aus.
...und - wie gesagt - muß selbst der nicht der Wahrheit entsprechen.
Die Bank zumindest prüft das nicht mehr... :-/

Wenn jetzt noch die EU-Kontonummern kommen (die eigentlich auch nur der der BIC + Swift entspricht), ist das Überweisuns-Fehlbuchungs-Chaos vorprogrammiert.

D.