Hallo,
hat jemand Erfahrung, wie die Auszahlung von Prepaidguthaben erfolgreich durchsetzbar ist?
Folgendes ist passiert: Wir haben eine Prepaidkarte von O2 als 3G-Internetzugang etwa 27 Monate genutzt. Nun hat O2 denjenigen Tarif nachteilig für unser Nutzerverhalten geändert, den wir bisher nutzten, so dass wir jetzt das Angebot eines Mitbewerbers umgeschwenkt haben.
Aufgrund dessen haben wir die O2-Karte gekündigt und einen Antrag auf Auszahlung des Guthabens von 28,00 € gestellt. Zuerst hat der Anbieter mitgeteilt, der Vertrag wäre in der Vergangenheit auf irgend jemand anders übertragen worden und dies hätten wir dem Anbieter nicht mitgeteilt. Wir wurden gebeten, dies richtigzustellen. Dem war aber nicht so, also eine entsprechende schriftliche Mitteilung mit Nachweisen an O2. Nun haben wir die Mitteilung erhalten, dass eine direkte Auszahlung nicht möglich sei, nur bei Übertragung des Vertrages auf einen anderen Nutzer.
Was soll das? Kennt jemand einen Weg, erfolgreich mein Guthaben zur Auszahlung zu bekommen oder sind diesbezüglich schon Klagen entschieden worden? Google gab nicht viel her?
Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus.
Sven
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo voenix,
danke für Deine Antwort. Diese Mitteilung hatte ich auch schon gefunden. Ich dachte aber, zwischenzeitlich gäbe es etwas aktuelleres. Es sind ja in der Zwischenzeit erhebliche Veränderungen i. S. des Verbraucherschutzes im BGB vorgenommen worden und insofern könnte ja irgendwo eine Meldung zu finden sein, dass bestimmte AGB unwirksam sind oder aber auch die Erhebung der "Auszahlungsgebühren".
Dennoch vielen Dank.
Grüße Sven