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Kündigung Prepaidkarte und Guthabenauszahlung

S.L. / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

hat jemand Erfahrung, wie die Auszahlung von Prepaidguthaben erfolgreich durchsetzbar ist?
Folgendes ist passiert: Wir haben eine Prepaidkarte von O2 als 3G-Internetzugang etwa 27 Monate genutzt. Nun hat O2 denjenigen Tarif nachteilig für unser Nutzerverhalten geändert, den wir bisher nutzten, so dass wir jetzt das Angebot eines Mitbewerbers umgeschwenkt haben.
Aufgrund dessen haben wir die O2-Karte gekündigt und einen Antrag auf Auszahlung des Guthabens von 28,00 € gestellt. Zuerst hat der Anbieter mitgeteilt, der Vertrag wäre in der Vergangenheit auf irgend jemand anders übertragen worden und dies hätten wir dem Anbieter nicht mitgeteilt. Wir wurden gebeten, dies richtigzustellen. Dem war aber nicht so, also eine entsprechende schriftliche Mitteilung mit Nachweisen an O2. Nun haben wir die Mitteilung erhalten, dass eine direkte Auszahlung nicht möglich sei, nur bei Übertragung des Vertrages auf einen anderen Nutzer.
Was soll das? Kennt jemand einen Weg, erfolgreich mein Guthaben zur Auszahlung zu bekommen oder sind diesbezüglich schon Klagen entschieden worden? Google gab nicht viel her?
Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus.

Sven

gelöscht_300542 S.L. „Kündigung Prepaidkarte und Guthabenauszahlung“
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Schon bisschen länger her, dass ich genau zu diesem Thema einen TV-Beitrag gesehen habe.

Wenn ich mich richtig erinnere, berechneten die getesteten Provider eine Gebühr, so dass sich das anmahnen oder gar klagen kaum lohnt.

Die Provider sind sich natürlich dieser Tatsache bewusst! ;)

Besser wäre es gewesen, die paar Kröten zu verbrauchen, dann hättest du jetzt diesen Ärger nicht.

Hier etwas aus 2006:
http://www.4phones.de/Ticker_Prepaid_Guthaben_nicht_verfallen_lassen_Kunden_haben_Recht_auf_Auszahlung_4173.html

http://www.inside-handy.de/news/6942.html

Datum unbekannt:

http://www.inside-handy.de/news/6942.html

Zu diesem Thema findet sich einiges im Netz.

mfg :)

S.L. Nachtrag zu: „Kündigung Prepaidkarte und Guthabenauszahlung“
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Hallo voenix,

danke für Deine Antwort. Diese Mitteilung hatte ich auch schon gefunden. Ich dachte aber, zwischenzeitlich gäbe es etwas aktuelleres. Es sind ja in der Zwischenzeit erhebliche Veränderungen i. S. des Verbraucherschutzes im BGB vorgenommen worden und insofern könnte ja irgendwo eine Meldung zu finden sein, dass bestimmte AGB unwirksam sind oder aber auch die Erhebung der "Auszahlungsgebühren".

Dennoch vielen Dank.

Grüße Sven

Max Payne S.L. „Kündigung Prepaidkarte und Guthabenauszahlung“
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