Leichte Zweifel kommen auf, wenn man dieses liest:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33653/1.html
Jürgen
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Leichte Zweifel kommen auf, wenn man dieses liest:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33653/1.html
Jürgen
Nabend,
, die würgeattacke kann man evtl. noch nachvollziehen, stimmt meine ich auch mal, denn es könnte ja jemand auch noch stärkere gesundheitsgefährdende Mittel versuchen zu schlucken und wie anders sollte man das verhindern?
Obwohl es ein sehr 2 schneidiges Schwert ist so ein körperlicher Eingriff, da kann dann schnell mal "verkehrt" ausgelegt werden und man wird dann gewürgt, nicht gerade angenehm diese Vorstellung. Da wäre es wichtig das es Zeugen gibt, natürlich nicht nur welche aus dem Polizeidienst :-). Aber wie gesagt, da "muß man eben Vertrauen" wenn auch schweren Herzens.
Natürlich wird sich automatisch jeder versuchen zu wehren gegen diese Attacke, das dürfte nicht noch nachteilig ausgelegt werden, es handelt sich gewissermaßen um automatische Notwehr im Affekt, sehe ich so. Doch unsere Rechtsprechung ist da ja weit auseinander mit Recht haben und Recht bekommen.
Gruß
Manfred