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News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
ms-user Uli72 „Gebührenbefreiung nur in Ausnahmefällen. Z.B. blind und taub und alleine...“
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Hi Uli72,

"Gebührenbefreiung nur in Ausnahmefällen."(???)

>In welcher Tageszeitung bitte???

-Wenn ich diesen Unfug richtig verstanden habe, sollte dieses Reförmchen der Entlastung der Gerichte dienen...

-Ergo Abgabe pro Haushalt, eben ohne Ausnahmen.

2 Dinge die ich dabei gar nicht checke:

-Sind Richter nicht eh befreit, da Beamte?

-Bei diesem Urteil bekommt der neue Perso mit dem geplanten E-Goverment einen brisanten neuen Beigeschmack...

Fazit: Weiterhin mit DDR Niveau Zwangsgebühren, obwohl die GEZ eigentlich abgeschafft werden sollte, da nun eh jeder Haushalt blechen muss, bei weiterhin vollem Filz und Skandalchen der Beschäftigten.

Deutschland schafft sich ab??? LOL - sollte eher lauten: Deutschland wird abgeschafft.

Riesen Unfug stand da. agtino
Ich mach da mit. agtino
Grade im Netz... Loopi©