Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.474 Themen, 80.630 Beiträge

News: Diesmal andersrum

Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Nutzung von fremden WLANs ist eine heikle Sache - je nach "Richter" fallen Urteile recht unterschiedlich aus. Das Wuppertaler Landgericht hat jetzt mal eine erfreuliche Entscheidung gefällt: wer ein offenes WLAN verwendet, macht sich dadurch nicht strafbar.

In solchen Fällen wird häufig drum gestrittenen, ob so was einen Verstoß gegen die "Telekommunikationsgesetze" darstellt. Das beinhaltet unter anderem ein "Abhörverbot" - Nachrichten die für Fremde bestimmt sind, dürfen nicht abgehört werden. Strittig dabei ist, was unter Nachrichten zu verstehen ist - ein WLAN-Router teilt eigentlich bestenfalls mit, über welche IP-Adresse eine Verbindung ins Internet erfolgt und keine "persönlichen Nachrichten".

Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte. Dem Kläger entstand dadurch allerdings kein nennenswerter Schaden, da er über eine Flatrate verfügte. Dabei hat der Beklagte offensichtlich Glück gehabt. Heise verweist im Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgericht Wuppertal aus dem Jahr 2007.

Da fiel die Entscheidung der Richter noch komplett andersrum aus, ein Nutzer eines freien WLANs wurde damals wegen "strafbarem Abhören von Nachrichten" verurteilt. Immerhin kam es damals nur zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - der "Schwarzsurfer" wurde also nur verwarnt und ihm nur im Wiederholungsfall mit Strafe gedroht.

Sein Laptop wurde laut Heise allerdings als Tatwerkzeug eingestuft und deshalb einkassiert. Das Urteil zum aktuellen Vorfall kann auf der Webseite der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf nachgelesen werden: AG Wuppertal, Beschluss 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010

Michael Nickles meint: Wieder mal eine sehr bizarre Geschichte. Da hatte also einer offensichtlich ein offenes ungesichertes WLAN und ein "Nachbar" surfte schwarz mit. Offene Fragen dabei: Warum hat der Kläger sein WLAN nicht dicht gemacht?

Wollte er das nicht oder hatte er nicht das dafür nötige technische Wissen? Und wenn er dieses Wissen nicht hatte - wie hat er dann mitgekriegt, wer sein WLAN eigentlich "unbefugt" nutzt?

Auf jeden Fall ist erfreulich, dass es inzwischen anscheinend Richter gibt, die genug technisches Wissen haben, um solche Fälle vernünftig beurteilen zu können.

bei Antwort benachrichtigen
Ralf103 mawe2 „Es ist aber für den Außenstehenden nicht zu erkennen, ob ich mein WLAN offen...“
Optionen

klar, im Prinzip hast du Recht, aber ähnlich könnte man auch argumentieren, dass überall dort, wo bei der Bahn keine Zugangskontrollen durchgeführt werden, Schwarzfahren erlaubt sein sollte, der Reisende kann ja nicht wissen, dass die Bahn die Züge nicht kostenlos zur Verfügung stellt, immerhin fahren sie ja sowieso von A nach B, ob einer drinnen ist oder nicht

wie gesagt, ich habe ja auch einen tatsächlichen Schaden durch den geringeren Datentransfer, ich zahle z.B. für DSL 6000, kann aber selber nur mit DSL 3000 surfen, weil ich ungebetene Gäste mit dabei habe

aber das Problem wird sich über kurz oder lang von selber lösen, entweder per Gesetz oder die Betreiber werden durch Schaden klug

bei Antwort benachrichtigen