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News: Hart aber fair

PS3-Hack-Sticks - Anwaltspost für deutsche Besteller

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die Playstation 3 geknackt ist, macht Sony sich jede erdenkliche Mühe den Hackern das Handwerk zu legen. Seit kurzem wird weltweit ein USB-Stick für rund 120 Euro angeboten, der die Konsole für Homebrew-Software öffnet und auch das Spielen von "Sicherheitskopien" gestattet, beziehungsweise Spiele auf die Festplatte der Konsole ziehen lässt.

Laut aktuellem Bericht von Heise scheint es keine gute Idee zu sein, sich so einen Hack-Stick aus dem Ausland zu bestellen. So weit bekannt haben erste Besteller inzwischen unangenehme Post von Anwälten gekriegt, die für Sony aktiv sind und Abmahnungen erteilen und Unterlassungserklärungen fordern.

Ausgelöst wurde die Sache wohl, als der Zoll Warensendungen aus Hongkong überprüft hat. Laut Heise ist Sony bei seiner Aktion äußerst kulant. Gefordert wird generell nur die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung in der man sich verpflichtet, keine Dinge mehr zu kaufen oder zu verwenden, mit denen sich die Playstation 3 knacken lässt.

Im Fall eines Verstoßes droht eine vertraglich festgelegte Strafe von mindestens 5.000 Euro. Unterzeichnern werden keine Abmahnkosten in Rechnung gestellt. Böse wird es allerdings für Unwillige, denen dann ein Gerichtsverfahren zwischen 2.500 und 4.500 Euro droht. Die geblechte Kohle für die Hack-Sticks sind die Betroffenen natürlich los.

Michael Nickles meint: Da haben die Betroffenen also noch mal halbwegs Glück gehabt. Bizarr bei der Sache ist gewiss, dass die "Hack-Sticks" alleine nutzlos sind, erst mit einer Software scharf gemacht werden müssen, worauf auch Heise hinweist.

Ob man im Fall eines Gerichtsverfahrens mit dieser Aussage allerdings rauskommt, ist zu bezweifeln. In welchem Ausmaß Sony Besteller erwischt hat, ist unbekannt. Schließlich ist zu bezweifeln, dass der Zoll jeden "USB-Stick" aus Hongkong abgreifen und überprüfen kann.

Und ohnehin sind die Hack-Sticks wohl Geldverschwendung, weil die Hacker längst an weiteren Methoden tüfteln die Konsole zu öffnen. So weit bekannt reicht zum Knacken inzwischen ja bereits ein Taschenrechner mit USB-Schnittstelle aus (siehe Playstation 3 mit Taschenrechner geknackt).

Sehr fraglich ist alllerdings, ob sich die illegale Hackerei überhaupt lohnt, da Sony auch anderweitig bereits Maßnahmen ergriffen hat. Der Hack funktioniert nur mit einer älteren Firmware-Version der Playstation 3.

So weit bekannt werden seit Oktober allerdings nur noch neue Spiele veröffentlicht, die eine aktuellere, noch ungeknackte, Firmware-Version verlangen.

Ralf103 dirk42799 „Ich gebe Dir recht, daß ich mit der Arbeitsweise des Sticks nicht Bescheid...“
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Denn schlicht und ergreifend nicht alle AGB sind wirksam, weshalb jede Firma (so sie klever genug ist) eine sog. "Salvatorische Klausel" ans Ende schreibt, die regelm. wie folgt lautet: sollte einer oder mehere Paragraphen dieser AGB unwirksam sein, berührt das in keinster Weise die Wirksamkeit der übrigen §§.

und selbst die kann unter Umständen zur Unwirksamkeit der gesamten AGB führen ;-)

AGBs sind hauptsächlich im Geschäftsverkehr unter Vollkaufleuten von Bedeutung, bei Endkunden regelt letztlich das Gesetz u.a. BGB was Recht ist und was nicht, da muss man sich nicht von verklausulierten AGBs die einen einschüchtern sollen ins Bockshorn jagen lassen...

und ob ein unscharfer Hackstick ohne entsprechende Software vor Gericht Bestand hat, wird sich erst noch zeigen, nur weil Sony sich aufplustert, heißt dies erst mal noch gar nichts, in ähnlichen Fällen bei der Nintendo DS war das auch nur heiße Luft...