Unter welchen Bedingungen werden solche Mitteilungen an den Absender gerichtet?
Es gelingt mir nicht, eine solche Mitteilung selbst zu produzieren, mit der ich dem Absender meine Meinung "durch die Blume" sagen könnte. Andererseit erhalte ich auf meine E-Mails ab und an solche Mitteilungen, manchmal auch erst Monate später.
Gibt es vielleicht eine alternative Möglichkeit der Zurückweiseung einer unerwünschten Mail bei gleichzeitiger, autom. Verständigung des Absenders wie z.B. "Annahme verweigert"?
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Hast ja recht, ginge es um meine Frage!
Also nochmals: Was kann/muss man tun, um dem Absender diese Mitteilung zukommen zu lassen? Sie ist ein, wie ich meine, auch "eleganter" Hinweis, dass man den Sch. des Absenders ohne zu lesen gleich löscht...
In den selbst erhaltenen Fällen mit solchen "Antworten" hatte ich zuvor niemals eine Lesebestätigung angefordert!