Hallo,
habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.
Meine Anzeige war so:
Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite
Eigenschaften:
- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock
Lieferumfang:
- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät
Viel Spaß beim Bieten;))
Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich
War auch als Gebraucht eingestellt.
Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.
Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.
Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen
Muss ich ihm das Geld wieder geben.
Liebe Grüße
Lotti
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hör doch auf mit solchen Sprüchen wie lernresistent, bloß weil ich Deine Meinung nicht akzeptiere.
Versuche ich Dich umzubringen und Du bist nicht tot, ist es versuchter Mord.
Versuche ich Dich zu betrügen und Dir entsteht keinen Schaden, ist das versuchter Betrug.
Versuche ich Dich zu was zu zwingen ohne das Du es tust, ist es schon Nötigung, weil Dir bestimmt ein seelischer Schaden entstanden ist.
Und dann habe ich mich strafbar wegen Nötigung gemacht und nicht wegen versuchter Nötigung. Man muss es ja immer versuchen, sonst würde es nie klappen.
Im Gesetz steht zwar drin, dass auch der Versuch strafbar ist. Das aber nur, damit niemand straffrei ausgeht, wenn die Nötigung nicht geklappt hat.
Man muss nämlich hier sehr wohl entscheiden, was vor und was hinter den Ergebnis liegt.
Das ist übrigens das gleiche wie "vorsätzlicher" Betrug.
Und nun studiere halt weiter Jura, aber höre auf mich zu belehren.