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Ebay: HTC Handy verkauft,Verkäufer unzufrieden,Strafanzeige?

user_304654 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.

Meine Anzeige war so:


Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite

Eigenschaften:

- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock

Lieferumfang:

- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät

Viel Spaß beim Bieten;))

Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich

War auch als Gebraucht eingestellt.

Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.

Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.

Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen

Muss ich ihm das Geld wieder geben.

Liebe Grüße

Lotti

peterson user_304654 „Ebay: HTC Handy verkauft,Verkäufer unzufrieden,Strafanzeige?“
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Ich gehe mal davon aus, dass Du bei Deiner Auktion auch Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hast.

In diesem Fall bist Du auf der sicheren Seite.

Nun zu den Einzelheiten:
Hat er Dir mit eine Anzeige gedroht? Wenn ja, hast Du es noch in einer email schriftlich?
Dann hat der gute Mensch eine Straftat begangen. Mit Anzeige drohen ist Nötigung. Du darfst gerne selbst zur Polizei gehen und ihn deswegen anzeigen. Das macht er dann nie wieder.
Er hätte nur schreiben dürfen, dass er gegen Dich rechtliche Schritte einleitet.

Wenn er nun selbst einen Anwalt einschaltet, passiert folgendes:
Der Anwalt wird Dir eine Aufforderung schicken, das Teil zurückzunehmen und Dir auch gleich eine Kostennote mitschicken.
Beides kannst Du getrost ignorieren.

Wird er nun zum Gericht gehen, so muss er Dir beweisen, dass Du das Teil defekt verschickt hast. So ein Gutachten kostet weit über 1.000 EUR und dazu wird ihn sein Anwalt von abhalten, weil es unwirtschaftlich ist.

Das Einzige, was passieren kann ist eine rote Bewertung.

Ich habe gerade eine ähnliche Geschichte bei einem Anwalt, wo ich ein defektes Teil bekommen habe. Selbst die Tatsache, dass er es schlecht verpackt hat lt. DHL, führt in meinem Fall auch nicht zum Erfolg wegen des Nachweises.