Hallo. Ich habe weiter unten im Thread *Nun hat es mich auch erwischt* nachgefragt, aber bei den vielen Statements ging die Frage wohl irgendwie unter. Ich denke, das Thema ist für viele wichtig und somit bekommt der Lesende die Möglichkeit, die Situation realistischer einzuordnen.
Thema, Abmahnwelle bzgl heruntergeladener Filme oder Musik. Abgesehen von Zahlendrehern beim verschicken von IP-Nummern, wer ist das "Klientel" der Abzockanwälte? Der gewönliche Surfer, der noch NIE auf einer dieser Tauschbörsenseiten war, aber das Pech hatte, dass sein IP-Nummer irgendwo protokolliert und weitergeleitet wurde, oder ausschließlich die, die sich auf den besagten Seiten aufhalten, und sei es nur für ein paar Sekunden?
Gruß
warsteiner
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi!
Ausgehend von dem Geschäftsmodell der Abmahner gibt es kein spezielles Klientel. Zumindest sehe ich das so.
"Technisch" gesehen sind die Anwälte und die beauftragten "Aufspürunternehmen" nicht an Downloadern interessiert. Das Anbieten von illegaler Software ist der Tatbestand, auf den sie anspringen.
Bei den üblichen Tauschbörsen ist ja eine der grundlegenden Techniken, dass jeder der eine Datei herunter lädt, diese auch wieder für andere User anbietet. (Ja, ich weiss dass es Clients gibt die den Upload unterbinden - die wissen das auch.)
Die Beauftragten Aufspürunternehmen brauchen vermutlich nur einen Rechner mit einem modifizierten Client einzusetzen, der die IPs der User protokolliert, die eine illegale Datei von diesem Cĺient herunterladen.
Der Rest ist bekannt: IPs protokollieren, ausdrucken und dicke Ordner an die Staatsanwaltschaft geben um die Nutzer dieser IPs zu bestimmen.
Wie die Bestimmung im Detail abläuft, darum machen die Aufspürunternehmen und Anwälte ein Betriebsgeheimnis. Die c't hat jedenfalls offenbar noch keine genauen Einblick von den Beteiligten erhalten. (Ich unterstelle, dass die c't die ersten Wären, die das bekommen würden, denen man das Berichtete auch glauben würde.)
Bei der Protokollierung und der Übermittlung an die Internetprovider kommt es offenbar zu Fehlern. Das bestreiten die Anwälte und Aufspürunternehmen natürlich.
Das Fehler vorkommen, kann man den Berichten der c't jedenfalls entnehmen und die klingen mir sehr glaubhaft. Teilweise sind wohl über 50% der ermittelten IPs "unbrauchbar", also nicht einer Person zuzuordnen.
Eine Tatsache ist offenbar auch, dass man sich aktuell NICHT gegen Vorwürfe eines illegalen Downloads wehren kann. Es gibt in der Praxis schlicht und ergreifend keine gerichtlich verwertbare Beweismethode.
Z.B. sollen die meisten Provider die eigene IP bereits nach wenigen Wochen (zwei glaube ich) wieder gelöscht haben. Bis die Abmahnung mit der IP eingeht, kann man also gar nicht mehr die eigene IP zum Abgleich erfragen um so Verwechslungen beweisen zu können.
(Ein Gegengutachten, das vor Gericht beweisen müsste, dass die Bestimmungsmethode der Gegenseite einen systemimmanenten Fehler enthält, dürfte sich kein Normalsterblicher leisten können.)
Bis dann
Andreas
PS: Noch einmal der Link zum letzten c't Artikel zum Thema:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html