Hallo. Ich habe weiter unten im Thread *Nun hat es mich auch erwischt* nachgefragt, aber bei den vielen Statements ging die Frage wohl irgendwie unter. Ich denke, das Thema ist für viele wichtig und somit bekommt der Lesende die Möglichkeit, die Situation realistischer einzuordnen.
Thema, Abmahnwelle bzgl heruntergeladener Filme oder Musik. Abgesehen von Zahlendrehern beim verschicken von IP-Nummern, wer ist das "Klientel" der Abzockanwälte? Der gewönliche Surfer, der noch NIE auf einer dieser Tauschbörsenseiten war, aber das Pech hatte, dass sein IP-Nummer irgendwo protokolliert und weitergeleitet wurde, oder ausschließlich die, die sich auf den besagten Seiten aufhalten, und sei es nur für ein paar Sekunden?
Gruß
warsteiner
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Hi!
Ausgehend von dem Geschäftsmodell der Abmahner gibt es kein spezielles Klientel. Zumindest sehe ich das so.
"Technisch" gesehen sind die Anwälte und die beauftragten "Aufspürunternehmen" nicht an Downloadern interessiert. Das Anbieten von illegaler Software ist der Tatbestand, auf den sie anspringen.
Bei den üblichen Tauschbörsen ist ja eine der grundlegenden Techniken, dass jeder der eine Datei herunter lädt, diese auch wieder für andere User anbietet. (Ja, ich weiss dass es Clients gibt die den Upload unterbinden - die wissen das auch.)
Die Beauftragten Aufspürunternehmen brauchen vermutlich nur einen Rechner mit einem modifizierten Client einzusetzen, der die IPs der User protokolliert, die eine illegale Datei von diesem Cĺient herunterladen.
Der Rest ist bekannt: IPs protokollieren, ausdrucken und dicke Ordner an die Staatsanwaltschaft geben um die Nutzer dieser IPs zu bestimmen.
Wie die Bestimmung im Detail abläuft, darum machen die Aufspürunternehmen und Anwälte ein Betriebsgeheimnis. Die c't hat jedenfalls offenbar noch keine genauen Einblick von den Beteiligten erhalten. (Ich unterstelle, dass die c't die ersten Wären, die das bekommen würden, denen man das Berichtete auch glauben würde.)
Bei der Protokollierung und der Übermittlung an die Internetprovider kommt es offenbar zu Fehlern. Das bestreiten die Anwälte und Aufspürunternehmen natürlich.
Das Fehler vorkommen, kann man den Berichten der c't jedenfalls entnehmen und die klingen mir sehr glaubhaft. Teilweise sind wohl über 50% der ermittelten IPs "unbrauchbar", also nicht einer Person zuzuordnen.
Eine Tatsache ist offenbar auch, dass man sich aktuell NICHT gegen Vorwürfe eines illegalen Downloads wehren kann. Es gibt in der Praxis schlicht und ergreifend keine gerichtlich verwertbare Beweismethode.
Z.B. sollen die meisten Provider die eigene IP bereits nach wenigen Wochen (zwei glaube ich) wieder gelöscht haben. Bis die Abmahnung mit der IP eingeht, kann man also gar nicht mehr die eigene IP zum Abgleich erfragen um so Verwechslungen beweisen zu können.
(Ein Gegengutachten, das vor Gericht beweisen müsste, dass die Bestimmungsmethode der Gegenseite einen systemimmanenten Fehler enthält, dürfte sich kein Normalsterblicher leisten können.)
Bis dann
Andreas
PS: Noch einmal der Link zum letzten c't Artikel zum Thema:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
also, wenn ich solche Beiträge lese, frage ich mich natürlich, ob mir "sowas" auch passieren kann, gleichzeitig steht die Frage im Raum:
- Was hat @warsteiner wirklich getan um in diese Falle zu tappen?
Ich habe meines Wissens noch nie ein Musikstück oder Film über das Internet gehört, angesehen, geschweige denn, heruntegeladen.
In Tauschbörsen habe ich mich noch nicht mal umgesehen um zu erfaren "wie das läuft".
Ich bin Kunde bei 1&1 habe aber keine eigene Homepage.
Das WLAN meines Routers wird nur gelegentlich aktiviert wenn ich es wirklich benötige, danach wieder deaktiviert, ist übrigens nach besstem Wissen und Gewissen geschützt.
Spiele über Internet tätige ich nicht.
Kann auch mir, trotzdem sowas passieren ? ?
Wolfgang
habe mir soeben den ganzen Artikel aus der "CT" durchgelesen und kann vorerst nur den Kopf schütteln.
- Was würde ich tun, sollte mir ein solcher Brief ins Haus flattern?.
Ich würde den Herrn Anwälten natürlich erst höflich antworten denn es sind ja gebidete Menschen .. und sie bitten, selber zu prüfen, ob Ihnen nicht ein Fehler unterlaufen ist den ich habe mir nichts von dem Vorgeworfenen zuschulde kommen lassen.
Abschliessend würde ich den Text beifügen:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich lasse mich eher hinter schwedische Gardinen bringen, als dass ich Ihnen und Ihren Mandanten auch nur einen Euro in den Rachen werfe. (und das meine ich ernst !!!)
Mit freundlichen Grüssen
Na klar, wenn z.B. ein Zahlendreher in der abgegriffenenIP passiert und man damit zufällig Deine IP, welche Du zu diesem Zeitpunkt hattest, erwischt, kommst auch Du in Beweiszwang, es nicht gewesen zu sein, kommen!
Das halte ich für eine ganz gewaltige Schlamperei. Wir leben in einer digitalen Welt, insbesondere IP-Adressen werden in Computersystemen mitgeloggt, und dann kommt irgendein Schwachkopf, tippt Zahlenkolonnen mit der Hand ab und gibt sich noch nicht einmal Mühe damit.
Kopfschüttelnd
Olaf
Hi Olaf,
du weißt doch für Copy and Paste, bedarf es fundierte Fachkenntnisse und sowas willst du den unterbezahlten gehilfen der Abmahnmafia nicht abverlangen oder? ;)
Hi Oliver,
da stimme ich dir zu, erinnere mich noch an mein erstes Programm auf englisch, da war auch Copy und Paste, Copy war mir noch verständlich. Aber Paste ?
hab doch keine Paste auf der Taste was soll das, zunächst mal Panik
Kann mich also gut in die Situation reinversetzen, mit dem Unterschied wir hatten kein Englisch zu meiner Schulzeit, :-)
Danke für deine ausführliche Schilderung. Dein Hinweis bzgl des anbietens illegaler Software........auch wenn die bisher bekanntgewordenen Fälle ein Horrorszenario offenbaren, bin ich doch jetzt ein bisssschen relaxter geworden. Weiterhin habe ich den Push-Service meiner FB aktiviert. Besser als nix. Wenn dann noch meine Rechtsschutz einspringt, geht es bis zum Bundesgerichtshof. Den Brüdern werde ich es zeigen. ;-)
Das ist nun die letzte Ursache, die ich mir für eine Abmahnung vorstellen kann. Zahlendreher kann es nur beim händischen Abtippen von Zahlenkolonnen geben. Wer macht so etwas heute noch? Wenn schon manuell, dann mit Copy & Paste.
CU
Olaf
Dass mit den Zahlendrehern habe ich im C`t Artikel gelesen. Klar ist die Wahrscheinlicheit verschwindend gering, aber Realität...........
Gruß
warsteiner
Wie die Bestimmung im Detail abläuft, darum machen die Aufspürunternehmen und Anwälte ein Betriebsgeheimnis.
Wurde da in letzter Zeit nicht mal Bankgeheimnisse auf CD verkauft, nur mal so als Gedanke?
Könnte dies auch bei einem der Provider passieren ??
Eines meiner Sprüchwörter, trau nicht mal deinem eigenen A...rsch selbst der besch..... t dich
Zahlendreher sind da schon öfter bekannt geworden.
Deutlich mehr Fehlerpotential - auch bei kompletter Automatisierung und digitalem Datenaustausch - sehe ich in der Zeitmessung. Ein paar Minuten (oder sogar nur Sekunden) Zeitdifferenz könnten da bereits dramatische Folgen für unbeteiligte haben :-(
Gruß
bor
Diese Überlegung habe ich schon vor Jahren auf unserem Viren-Spyware-Datenschutz-Brett angestellt, leider finde ich den Thread nicht mehr wieder.
Einhellige Übereinstimmung herrschte damals in dem Punkt, dass die Abgrenzung von Kunde zu Kunde mit absoluter Genauigkeit vorgenommen werden könne. Ich habe dem Frieden damals gleich nicht getraut.
CU
Olaf
Erwerbe Dir die C'T Ausgabe 19, da wird dies breit erklärt. Ich denke Copy und Paste ist hier nicht so gut.
Kannst Du Dich noch anden Fall "ATARI" erinnern ? Ein Rentnerehepaar wurde ermittelt und sollten eine hohe Strafe zahlen. Zum Schluß giun g es gut für die aus, weil ein Rechtsanwalt geründen konnte dass diese nie und nimmer die Täter sein konnten und zwar zu 100%.
Zum Ende und wegen der Öffentlichkeit zog "ATARI" den Schwanz ein.
Für einen "Normalo" wäre es mit Sicherheit nicht so ausgegangen.
Entweder das Heft nachbestellen, oder - wem es reicht - hier ein bisschen spazierengehen:
http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=c%27t+magazin+19+2010+abmahnung&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=945a5b1721af561a - scheint recht ergiebig zu sein.
Ich denke Copy und Paste ist hier nicht so gut.
Genau... sonst wirst du abgemahnt ;-)
Kannst Du Dich noch anden Fall "ATARI" erinnern?
Das war aber hoffentlich der neue französische Spielehersteller und nicht der alte amerikanische Computerhersteller?
CU
Olaf
Also wenn das der komplette Artikel war, dann habe ich ihn online bereits gelesen. In dem von mir zitierten Thread hat jemand von euch freundlicherweise den Link reingesetzt. Aus dem Artikel habe ich auch die Hinweise zu möglichen Zahlendrehern und das aktivieren des Push-Service` in der Fritzbox gelesen.
Da der Link in besagtem Thread nur mit einiger Mühe wiederzufinden ist und das Thema wirklich wichtig ist, stelle ich den netterweise von Andreas42 geposteten Link noch einmal hier ein: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
CU
Olaf