http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230512671886
Lesen die Leute nicht richtig? Für das Geld gibts doch schon Handys.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich denke auch, dass die Formulierung absichtlich irreführend gewählt ist und eine bewußte Täuschungsabsicht vorliegt. Du solltest einen Anwalt einschalten und klagen, je nachdem wo die Erfolgsaussichten am besten erscheinen, Ansätze gibt es mehrere, arglistige Täuschung, ungerechtfertigte Bereicherung oder einfach Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum, aber das muss dir dein Anwalt raten.