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- . johnny.b
Ralf103 Mork_vom_Ork „Hallo Ich bin kein Aufpasser mir ist diese Sch.... passiert. Die Kategorie ist...“
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Ich denke auch, dass die Formulierung absichtlich irreführend gewählt ist und eine bewußte Täuschungsabsicht vorliegt. Du solltest einen Anwalt einschalten und klagen, je nachdem wo die Erfolgsaussichten am besten erscheinen, Ansätze gibt es mehrere, arglistige Täuschung, ungerechtfertigte Bereicherung oder einfach Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum, aber das muss dir dein Anwalt raten.