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News: Deutschland erwacht

Verbraucherzentrale kritisiert Google Streetview

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem Google angekündigt hat, die Streetview-Aufnahmen rund 20 großer deutscher Städte demnächst online zu stellen, wächst die Empörung. Kritisiert wird vor allem der Mechanismus, mit dem Google Betroffenen eine Möglichkeit zum Einspruch bietet.

Voraussichtlich ab Montag wird es eine Google-Seite geben, auf der man die Veröffentlichung seines Hauses/Grundstückes ablehnen kann. Das muss innerhalb einer recht kurzen Frist von 4 Wochen passieren - anderenfalls sind die Aufnahmen online. Auch danach will Google es allerdings zulassen, dass man seine Bilder entfernen lassen kann.

Das Problem: Google holt sich nicht vorher die Genehmigung, sondern tut es einfach und bietet nur die Möglichkeit zum Einspruch. Durch die Berichte in der Tagespresse kriegt das jetzt auch die Öffentlichkeit richtig mit und die Politiker praktizieren das, was sie am liebsten tun: reden statt handeln.

Eine klare Ansage gibt es jetzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der appelliert bezüglich des Starts von Google Street View an die Politik, rasch klare Bedingungen für derartige Dienste zu schaffen. Bislang sind Google und Politik den Verbrauchern Erklärungen schuldig geblieben.

Der vzbv fordert unter anderem, dass ein Recht auf Widerspruch gesetzlich verankert werden muss, nicht eine Sache der Kulanz von Google sein darf. Kritisiert wird Googles Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben.

Dadurch nähre das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.

Konkret fordert der Verband das diese Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor Google mit seinen deutschen Streetview Inhalten loslegen darf:

1. Sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend.

2 Alle Widersprüche abzuarbeiten. Ein Widerspruch muss auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.

Von der Politk wird das gefordert:

1. Die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig.

2. Die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.

Michael Nickles meint: Dass Google mit seinen Karren in Deutschland nicht aus Spaß rumfährt, ist ja seit geraumer Zeit bekannt. Und zu welchem Zweck ebenfalls.

Es ist schon ein Jammer, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband, erst "5 nach 12" loslegt. Google wird das alles nicht jucken und die Sache einfach durchziehen.

Ventox Olaf19 „Inzwischen setzt sich Google gegen Bestrebungen zur Wehr, Streetview gesetzlich...“
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In der ersten von dir verlinkten Adresse steht
"Google-Sprecherin Wagner verwies auf mögliche negative Folgen einer "Lex Street View": "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." "Street View" sei ein rechtmäßiger Dienst - "nichtsdestotrotz wollten wir die Erwartungen der Datenschutzbeauftragten so gut wie möglich erfüllen und sind davon überzeugt, dass wir dies erreicht haben."

Bei meinem Navigationsgerät wird die Gegend wie in einem Stadtplan oder einer Landkarte dargestellt.
Ich sehe keine Häuser wie in Echt, und das muss ich auch nicht.
Trotzdem komme ich ans Ziel.
Google sollte übrigens vorsichtig mit solchen Drohungen sein.
Als wenn die wegen einem "Lex Street View" Einfluss auf die Navigation per GPS ausüben könnten.
Falls doch, dann wäre es mit Google noch schlimmer, als ich dachte.
Übrigens, wenn Google meint, "Street View" sei ein rechtmäßiger Dienst -", dann frage ich mich, nach welchen Gesetzen?
Denen der USA, oder welchem Land?