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News: Deutschland erwacht

Verbraucherzentrale kritisiert Google Streetview

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem Google angekündigt hat, die Streetview-Aufnahmen rund 20 großer deutscher Städte demnächst online zu stellen, wächst die Empörung. Kritisiert wird vor allem der Mechanismus, mit dem Google Betroffenen eine Möglichkeit zum Einspruch bietet.

Voraussichtlich ab Montag wird es eine Google-Seite geben, auf der man die Veröffentlichung seines Hauses/Grundstückes ablehnen kann. Das muss innerhalb einer recht kurzen Frist von 4 Wochen passieren - anderenfalls sind die Aufnahmen online. Auch danach will Google es allerdings zulassen, dass man seine Bilder entfernen lassen kann.

Das Problem: Google holt sich nicht vorher die Genehmigung, sondern tut es einfach und bietet nur die Möglichkeit zum Einspruch. Durch die Berichte in der Tagespresse kriegt das jetzt auch die Öffentlichkeit richtig mit und die Politiker praktizieren das, was sie am liebsten tun: reden statt handeln.

Eine klare Ansage gibt es jetzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der appelliert bezüglich des Starts von Google Street View an die Politik, rasch klare Bedingungen für derartige Dienste zu schaffen. Bislang sind Google und Politik den Verbrauchern Erklärungen schuldig geblieben.

Der vzbv fordert unter anderem, dass ein Recht auf Widerspruch gesetzlich verankert werden muss, nicht eine Sache der Kulanz von Google sein darf. Kritisiert wird Googles Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben.

Dadurch nähre das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.

Konkret fordert der Verband das diese Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor Google mit seinen deutschen Streetview Inhalten loslegen darf:

1. Sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend.

2 Alle Widersprüche abzuarbeiten. Ein Widerspruch muss auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.

Von der Politk wird das gefordert:

1. Die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig.

2. Die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.

Michael Nickles meint: Dass Google mit seinen Karren in Deutschland nicht aus Spaß rumfährt, ist ja seit geraumer Zeit bekannt. Und zu welchem Zweck ebenfalls.

Es ist schon ein Jammer, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband, erst "5 nach 12" loslegt. Google wird das alles nicht jucken und die Sache einfach durchziehen.

InvisibleBot Michael Nickles „Verbraucherzentrale kritisiert Google Streetview“
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Ohje, eine StreetView-Diskussion...

Also gut:

Zuerst mal möchte ich betonen, dass ich keineswegs ein Fan von Google und deren Methoden bin, aber wie Olaf19 schon angedeutet hat sollte man die Kirche doch besser im Dorf lassen.

1. Was Google da macht ist keineswegs neu. Sightwalk macht genau das bereits seit 2 Jahren hier in Deutschland, und kein Mensch hat auch nur ein Wort darüber verloren. Aber bei Google reicht eine Ankündigung und alle gehen auf die Barrikaden.

2. Angeblich verstößt Google damit gegen den Datenschutz. Nur - soweit ich weiß sind lediglich private Daten schützenswert, und eine Hausfassade gehört wohl eher doch nicht dazu. Falls doch, gehe ich aber gern mit gutem Beispiel voran und erstatte Selbstanzeige. Schließlich habe ich - genau wie Millionen anderer Touristen schon Bilder von Straßen und Häusern in -zig Urlaubsorten gemacht. Und diese Bilder habe ich Freuden und Bekannten gezeigt und sie teilweise sogar online gestellt - mit Geokoordinatenangabe des Aufnahmeortes.

3. Dieselben Politiker die jetzt laut um die Wette heulen, haben seltsamerweise kein Problem mit in meinen Augen wirklichen Verstößen gegen den Datenschutz. Stichworte gefällig? ELENA, SWIFT, Vorratsdatenspeicherung, etc. etc.
Und viele Andere die sich jetzt aufregen finden es andererseits völlig normal auf Facebook und sonstwo persönliche Fotos, Namen, Adresse und intime Details von sich preiszugeben. Oder schleppen Payback-Karten mit sich herum...

4. Google will Geld damit verdienen. ("Privatisierung des öffentlichen Raumes") Katastropha maxima, jetzt kommen wir dem Kern der (politischen) Diskussion schon näher. Wenn Google Geld damit macht, wollen die Damen und Herren Politiker wohl gefälligst mitverdienen. Nur: Teleatlas und Navteq fahren schon seit Jahren Straßen ab, und verdienen damit Geld. Kräht komischerweise auch kein Hahn danach...

5. Kriminelle können StreetView nutzen. Sicher können sie das, genau wie jeder andere auch. Aber Kriminelle nutzen auch noch ganz andere Dinge, z.B. Autos und Handys. Wird deswegen der Straßenverkehr eingeschränkt, oder Handys verboten?

6. Die Google-Bilder werden aus 3m Höhe aufgenommen. Höher als die Fußgängerperspektive, aber nicht höher als ein LKW-Fahrer sitzt.