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Kritik und Fragen an Nickles 2.717 Themen, 23.105 Beiträge
nicht von irgendwelchen Aliens.
Eben, sie werden von denen ausgelesen, die sie gesetzt haben.
Und dass das nicht als harmlos angesehen wird, zeigt aktuell ein Prozess gegen Websitebetreiber in den USA.:
„Am 23. Juli 2010 wurden die Internetseiten MTV, ESPN, MySpace, Hulu, ABC, NBC und Scribd vor dem United States District Court (Central District of California) verklagt (Klageschrift hier abrufbar). Die Beklagten hatten – so lautet die Klageschrift – Flash Cookies gesetzt, welche die von den Nutzern gelöschten Cookies wiederherstellten. Daraufhin wurde das Verhalten der Nutzer auf den Webseiten getrackt.“
Aber auch das deutsche Recht bietet Möglichkeiten:
„Flash Cookies, die gerade über einen längeren Zeitraum die Verfolgung der Nutzer bezwecken, können gerade auch über die längere Aufzeichnung des Verhaltens eines Users personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) schaffen. Damit sind Cookies in jedem Fall als „potentiell personenbezogene Daten“ zu begreifen und müssen damit unter dem Schutz der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt werden. Damit sind die datenschutzrechtlichen Regelungen anwendbar und müssen geprüft werden.“
Und hier:
„Zum 15. Mai des nächsten Jahres muss die Richtlinie 2009/136/EG (so genannte „Cookie-Richtlinie“) auch in das deutsche Recht umgesetzt sein. Nach Art. 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie), welche durch die Cookie-Richtlinie verändert wird, ist das Setzen von Cookies dann grundsätzlich nur noch mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt“
Na, da bin ich aber gespannt!
Gruß
Eben, sie werden von denen ausgelesen, die sie gesetzt haben.
Und dass das nicht als harmlos angesehen wird, zeigt aktuell ein Prozess gegen Websitebetreiber in den USA.:
„Am 23. Juli 2010 wurden die Internetseiten MTV, ESPN, MySpace, Hulu, ABC, NBC und Scribd vor dem United States District Court (Central District of California) verklagt (Klageschrift hier abrufbar). Die Beklagten hatten – so lautet die Klageschrift – Flash Cookies gesetzt, welche die von den Nutzern gelöschten Cookies wiederherstellten. Daraufhin wurde das Verhalten der Nutzer auf den Webseiten getrackt.“
Aber auch das deutsche Recht bietet Möglichkeiten:
„Flash Cookies, die gerade über einen längeren Zeitraum die Verfolgung der Nutzer bezwecken, können gerade auch über die längere Aufzeichnung des Verhaltens eines Users personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) schaffen. Damit sind Cookies in jedem Fall als „potentiell personenbezogene Daten“ zu begreifen und müssen damit unter dem Schutz der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt werden. Damit sind die datenschutzrechtlichen Regelungen anwendbar und müssen geprüft werden.“
Und hier:
„Zum 15. Mai des nächsten Jahres muss die Richtlinie 2009/136/EG (so genannte „Cookie-Richtlinie“) auch in das deutsche Recht umgesetzt sein. Nach Art. 5 Absatz 3 der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie), welche durch die Cookie-Richtlinie verändert wird, ist das Setzen von Cookies dann grundsätzlich nur noch mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt“
Na, da bin ich aber gespannt!
Gruß