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Olaf19 violetta7388 „Schwarz-Surfen ist keine Straftat (korrigiertes Urteil)“
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Mich wundert dieses Urteil. Darf man demnächst auch im Restaurant essen und anschließend gehen ohne zu bezahlen?

Das sogenannte Schwarz-Surfen erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach §89 I 1 TKG, noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten

Als ob das irgendwer behauptet hätte.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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