Bei ebay kommt immer wieder bei Microsoft - Office Produkten der Begriff gebraucht vor.
Kann diese Software überhaupt wieder aktiviert werden.
Office - Word, Excel und Co. 9.736 Themen, 41.351 Beiträge
Aber auch hier gibt es Gewährleistung.
Jetzt kommt ein neuer Aspekt ins Spiel: Die Gewährleistung!
Wir diskutieren eigentlich die Frage, ob man als Privathändler Neuware anbieten darf (oder sollte) oder ob das aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist. Zwischendurch ging es noch um die Frage, ob ein Privathändler überhaupt Neuware haben kann und wenn ja, woher.
Die Gewährleistung ist eine ganz andere Baustelle.
Natürlich bieten Privathändler gern neuwertige Waren als "gebraucht" an, weil sie dann (evtl.) die Gewährleistung ausschließen können.
Was aber, wenn ich als privater Verkäufer einer Neuware die Gewährleistung gar nicht ausschließen WILL?? Ich muss das doch nicht ausschließen.
Neuware ist also nicht bloß deswegen Gebrauchtware, weil sie von einem Privatverkäufer angeboten wird sondern weil der die Gewährleistung umgehen will. So wird ein Schuh draus.
Letzlich ist wahrscheinlich alles, worüber wir hier diskutieren immer eine Frage der Auslegung vor Gericht. Auch die im Focus-Artikel genannten Kriterien, sind KEINE GESETZE!
Nur, weil ich ein "wir" im Auktionstext benutze, bin ich gewerblich... (Selten so gelacht.) Wenn ein Ehepaar gemeinsam über ebay irgendwelche ungeliebten Hochzeitsgeschenke verkauft und dabei schreibt: "Wir verkaufen diese Kaffeekanne, weil wir sie häßlich finden." dann sind das plötzlich gewerbliche Händler? Wohl kaum.
Jetzt kommt ein neuer Aspekt ins Spiel: Die Gewährleistung!
Wir diskutieren eigentlich die Frage, ob man als Privathändler Neuware anbieten darf (oder sollte) oder ob das aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist. Zwischendurch ging es noch um die Frage, ob ein Privathändler überhaupt Neuware haben kann und wenn ja, woher.
Die Gewährleistung ist eine ganz andere Baustelle.
Natürlich bieten Privathändler gern neuwertige Waren als "gebraucht" an, weil sie dann (evtl.) die Gewährleistung ausschließen können.
Was aber, wenn ich als privater Verkäufer einer Neuware die Gewährleistung gar nicht ausschließen WILL?? Ich muss das doch nicht ausschließen.
Neuware ist also nicht bloß deswegen Gebrauchtware, weil sie von einem Privatverkäufer angeboten wird sondern weil der die Gewährleistung umgehen will. So wird ein Schuh draus.
Letzlich ist wahrscheinlich alles, worüber wir hier diskutieren immer eine Frage der Auslegung vor Gericht. Auch die im Focus-Artikel genannten Kriterien, sind KEINE GESETZE!
Nur, weil ich ein "wir" im Auktionstext benutze, bin ich gewerblich... (Selten so gelacht.) Wenn ein Ehepaar gemeinsam über ebay irgendwelche ungeliebten Hochzeitsgeschenke verkauft und dabei schreibt: "Wir verkaufen diese Kaffeekanne, weil wir sie häßlich finden." dann sind das plötzlich gewerbliche Händler? Wohl kaum.