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Gebraucht??

Inselflair / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Bei ebay kommt immer wieder bei Microsoft - Office Produkten der Begriff gebraucht vor.
Kann diese Software überhaupt wieder aktiviert werden.

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gelöscht_238890 Inselflair „Gebraucht??“
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Hi,

im Prinzip ja, wenn der Key legal ist.
Das merkt man spätestens dann, wenn man bei MS aktivieren will.

Gruß
hatterchen45

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mawe2 Inselflair „Gebraucht??“
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kommt immer wieder bei Microsoft - Office Produkten der Begriff gebraucht vor.

Die Frage ist: Kann eine Software überhaupt "gebraucht" sein? Bzw. wird sie dabei abgenutzt, so dass für den Käufer ein Nachteil gegenüber einer "neuen" Software besteht?

Bei anderen Artikeln ist das logisch: Ein Auto, dass bereits ein paar hundert oder tausend km gefahren wurde, ist gebraucht. Da gibt es Verschleiß, da gibt es optische Mängel; das muss man dem Käufer mitteilen.

Aber ein Office-Paket, dass einige tausend Stunden gelaufen ist, kann ich verkaufen und der Kunde kann es neu installieren. Dann hat er keinerlei Gebrauchsspuren an der Software. Die sieht aus "wie neu".

Kann diese Software überhaupt wieder aktiviert werden

Wie hatterchen45 schon schrieb: Wenn der Key legal ist, dann ja.

Das betrifft aber "neue" Software genauso wie "gebrauchte".

Es gibt auch "neue" Software, die illegal vertrieben wird und deren Keys von MS abgelehnt werden. Das ist also keine Frage von "neu" oder "gebraucht".

Und die Produktmerkmale "legal" oder "illegal" gibt's bei ebay nicht...

Gruß, mawe2
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Olaf19 mawe2 „ Die Frage ist: Kann eine Software überhaupt gebraucht sein? Bzw. wird sie...“
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*LOOOL*... das wär ja auch noch schöner:

Und die Produktmerkmale "legal" oder "illegal" gibt's bei ebay nicht...

:-D

Wobei, in der Artikelbeschreibung könntest du einen entsprechenden Hinweis unterbringen - deine Auktion lebte dann nur nicht mehr allzu lange, bzw. im Wiederholungsfall trifft dies dann auf deinen ganzen Account zu.

Kann eine Software überhaupt "gebraucht" sein?
Bzw. wird sie dabei abgenutzt, so dass für den Käufer ein Nachteil gegenüber einer "neuen" Software besteht?

Was den materiellen Teil angeht - Verpackung, Medien, Dokumentation - klares ja, die Teile können natürlich Gebrauchsspuren aufweisen. Der immaterielle Teil - die Software an sich - leidet natürlich nicht, allerdings ist es für den Kunden schon ein Nachteil, wenn z.B. die Produktaktivierung umständlicher vor sich geht, weil der Hersteller erkennt, dass die Software schon einmal aktiviert war, so dass jetzt nur noch eine telefonische Aktivierung möglich ist.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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peterson Inselflair „Gebraucht??“
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Gebraucht bedeutet hier, dass sie schon mal installiert war.

Im übrigen kann ein privater Verkäufer keine Neuware anbieten.

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Olaf19 peterson „Gebraucht bedeutet hier, dass sie schon mal installiert war. Im übrigen kann...“
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Im übrigen kann ein privater Verkäufer keine Neuware anbieten.

Wenn ich eine fabrikneue, eingeschweißte, ergo unbenutzte Software verkaufen will, warum kann ich sie dann nicht als "neu" bei ebay einstellen? Bzw. was passiert, wenn ich es doch tue - Verstoß gegen die Grundsätze und Löschung der Auktion?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 peterson „Gebraucht bedeutet hier, dass sie schon mal installiert war. Im übrigen kann...“
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Im übrigen kann ein privater Verkäufer keine Neuware anbieten.

Ist das tatsächlich so? Steht das irgendwo?
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peterson mawe2 „ Ist das tatsächlich so? Steht das irgendwo?“
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Wo soll er Neuware als Privatmann herbekommen?

Sobald Du als Endverbraucher was im Geschäft kaufst, ist es nicht mehr neu.

Es ist zwar noch original verpackt, aber nur noch neuwertig und ungebraucht.

Neuware hat nur ein Händler.

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mawe2 peterson „Wo soll er Neuware als Privatmann herbekommen? Sobald Du als Endverbraucher was...“
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Neuware hat nur ein Händler.

Da könnte man sich sicher streiten...

Aber wenn ebay das so definiert, bleibt dem Privatanbieter wohl nichts anderes übrig, als sich dem zu fügen und seine tatsächlich neuen Waren als "Gebraucht" anzubieten.

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peterson mawe2 „ Da könnte man sich sicher streiten... Aber wenn ebay das so definiert, bleibt...“
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Das definiert ePay nicht so.

Und streiten kannst Du dann mit dem Abmahnanwalt.

Wo will ein Privatverkäufer denn Neuware her bekommen?

Vom Großhandel ist nicht, wenn er nicht gewerblich ist.

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gelöscht_238890 peterson „Das definiert ePay nicht so. Und streiten kannst Du dann mit dem Abmahnanwalt....“
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Wo will ein Privatverkäufer denn Neuware her bekommen?

Den Begriff "Neuware" gibt es juristisch, und als gemeingültige Definition, nicht.
Es kommt, je nach Produkt, auf den Einzelfall an.
Folglich kann ein Privatverkäufer sehr wohl eine "Neuware" anbieten.
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peterson gelöscht_238890 „ Den Begriff Neuware gibt es juristisch, und als gemeingültige Definition,...“
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Das mag sein.

Aber sobald Du Neuware anbietest, hat das einen gewerblichen Charakter.

Und das ruft oft "Beutejäger" auf den Plan.

Aber das ist auch vollkommen egal, ich verkaufe neue Ware nicht als Neuware.

Mit oder ohne Jurastudium.

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Olaf19 peterson „Wo soll er Neuware als Privatmann herbekommen? Sobald Du als Endverbraucher was...“
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Wo soll er Neuware als Privatmann herbekommen?

Vom Händler...?

Irgendwie hat das ganze doch keine Logik. Wenn ein Händler beim Großhändler kauft, ist es Neuware. Wenn ein Endverbraucher beim Händler kauft, dann zählt haargenau die selbe Ware plötzlich als gebraucht, auch wenn sie noch original eingeschweißt ist?

Und wenn ich sie als "neu" deklariere, bin ich plötzlich gewerblich? Nebenbei, auch gewerbliche Händler verkaufen zum Teil gebrauchte Sachen, wenn es danach geht, ist jegliche ebay-Transaktion gewerblich.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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peterson Olaf19 „ Vom Händler...? Irgendwie hat das ganze doch keine Logik. Wenn ein Händler...“
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Olaf, nicht mit mir diskutieren.

Einfach auf einschlägigen Internetseiten lesen. (Seiten von Rechtsanwälten)

Ja, ein gewerblicher Händler darf auch gebrauchte Sachen verkaufen.
Aber auch hier gibt es Gewährleistung.


Vielleicht hilft das zum Verständnis was ich will:

http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html

Mir ist es letztendlich egal.

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Olaf19 peterson „Olaf, nicht mit mir diskutieren. Einfach auf einschlägigen Internetseiten...“
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Mit dem Link widersprichst du dir aber selbst. Da heißt es nämlich unter "Kriterien für gewerbliches Handeln": mehrmaliges Verkaufen von Neuware - also ist es nicht prinzipiell ausgeschlossen, als Privatmensch Neuware anzubieten.

Dass es nicht zu viel werden darf, ist schon klar, gilt aber genau so für Gebrauchtartikel. Second-Hand-Shops sind schließlich auch gewerblich.

Alle Suchergebnisse gehen übrigens in die gleiche Richtung. Nur ein Beitrag auf gutefrage.net sagt etwas anderes - aber der Beitrag ist dem Avatar nach zu urteilen von dir :-D
http://www.gutefrage.net/frage/hallo-hab-aerger-wegen-ebay

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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peterson Olaf19 „Mit dem Link widersprichst du dir aber selbst. Da heißt es nämlich unter...“
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Lieber Olaf,

Du musst alle Kriterien im Zusammenhang sehen.
Du musst auch nicht versuchen, meine Meinung zu widerlegen.

Wie schon geschrieben wurde, ist der Begriff "Neuware" nicht gesetzlich geregelt.

Was ich hier schreibe, ist eigentlich meine Meinung und meine Verhaltensweise.
Ich verkaufe Neuware NIE als Neuware.

Ich fasse auch nicht auf eine Herdplatte, wenn ich nicht weiß, ob gekocht wurde.


Im übrigen hast Du schon richtig erkannt, ReinerUnsinn bin ich.
Outfreyn benutzt sogar seinen Namen von hier.
Und das, was ich da geschrieben habe, reicht vollkommen für die Beantwortung jener Frage aus.
Eine zeitlang hat dort auch ein RA gearbeitet, aber der hat aufgegeben.

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mawe2 peterson „Olaf, nicht mit mir diskutieren. Einfach auf einschlägigen Internetseiten...“
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Aber auch hier gibt es Gewährleistung.

Jetzt kommt ein neuer Aspekt ins Spiel: Die Gewährleistung!

Wir diskutieren eigentlich die Frage, ob man als Privathändler Neuware anbieten darf (oder sollte) oder ob das aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist. Zwischendurch ging es noch um die Frage, ob ein Privathändler überhaupt Neuware haben kann und wenn ja, woher.

Die Gewährleistung ist eine ganz andere Baustelle.

Natürlich bieten Privathändler gern neuwertige Waren als "gebraucht" an, weil sie dann (evtl.) die Gewährleistung ausschließen können.

Was aber, wenn ich als privater Verkäufer einer Neuware die Gewährleistung gar nicht ausschließen WILL?? Ich muss das doch nicht ausschließen.

Neuware ist also nicht bloß deswegen Gebrauchtware, weil sie von einem Privatverkäufer angeboten wird sondern weil der die Gewährleistung umgehen will. So wird ein Schuh draus.

Letzlich ist wahrscheinlich alles, worüber wir hier diskutieren immer eine Frage der Auslegung vor Gericht. Auch die im Focus-Artikel genannten Kriterien, sind KEINE GESETZE!

Nur, weil ich ein "wir" im Auktionstext benutze, bin ich gewerblich... (Selten so gelacht.) Wenn ein Ehepaar gemeinsam über ebay irgendwelche ungeliebten Hochzeitsgeschenke verkauft und dabei schreibt: "Wir verkaufen diese Kaffeekanne, weil wir sie häßlich finden." dann sind das plötzlich gewerbliche Händler? Wohl kaum.
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