Bei ebay kommt immer wieder bei Microsoft - Office Produkten der Begriff gebraucht vor.
Kann diese Software überhaupt wieder aktiviert werden.

Bei ebay kommt immer wieder bei Microsoft - Office Produkten der Begriff gebraucht vor.
Kann diese Software überhaupt wieder aktiviert werden.
Hi,
im Prinzip ja, wenn der Key legal ist.
Das merkt man spätestens dann, wenn man bei MS aktivieren will.
Gruß
hatterchen45
*LOOOL*... das wär ja auch noch schöner:
Und die Produktmerkmale "legal" oder "illegal" gibt's bei ebay nicht...
:-D
Wobei, in der Artikelbeschreibung könntest du einen entsprechenden Hinweis unterbringen - deine Auktion lebte dann nur nicht mehr allzu lange, bzw. im Wiederholungsfall trifft dies dann auf deinen ganzen Account zu.
Kann eine Software überhaupt "gebraucht" sein?
Bzw. wird sie dabei abgenutzt, so dass für den Käufer ein Nachteil gegenüber einer "neuen" Software besteht?
Was den materiellen Teil angeht - Verpackung, Medien, Dokumentation - klares ja, die Teile können natürlich Gebrauchsspuren aufweisen. Der immaterielle Teil - die Software an sich - leidet natürlich nicht, allerdings ist es für den Kunden schon ein Nachteil, wenn z.B. die Produktaktivierung umständlicher vor sich geht, weil der Hersteller erkennt, dass die Software schon einmal aktiviert war, so dass jetzt nur noch eine telefonische Aktivierung möglich ist.
CU
Olaf
Gebraucht bedeutet hier, dass sie schon mal installiert war.
Im übrigen kann ein privater Verkäufer keine Neuware anbieten.
Wo soll er Neuware als Privatmann herbekommen?
Sobald Du als Endverbraucher was im Geschäft kaufst, ist es nicht mehr neu.
Es ist zwar noch original verpackt, aber nur noch neuwertig und ungebraucht.
Neuware hat nur ein Händler.
Das definiert ePay nicht so.
Und streiten kannst Du dann mit dem Abmahnanwalt.
Wo will ein Privatverkäufer denn Neuware her bekommen?
Vom Großhandel ist nicht, wenn er nicht gewerblich ist.
Das mag sein.
Aber sobald Du Neuware anbietest, hat das einen gewerblichen Charakter.
Und das ruft oft "Beutejäger" auf den Plan.
Aber das ist auch vollkommen egal, ich verkaufe neue Ware nicht als Neuware.
Mit oder ohne Jurastudium.
Olaf, nicht mit mir diskutieren.
Einfach auf einschlägigen Internetseiten lesen. (Seiten von Rechtsanwälten)
Ja, ein gewerblicher Händler darf auch gebrauchte Sachen verkaufen.
Aber auch hier gibt es Gewährleistung.
Vielleicht hilft das zum Verständnis was ich will:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html
Mir ist es letztendlich egal.
Mit dem Link widersprichst du dir aber selbst. Da heißt es nämlich unter "Kriterien für gewerbliches Handeln": mehrmaliges Verkaufen von Neuware - also ist es nicht prinzipiell ausgeschlossen, als Privatmensch Neuware anzubieten.
Dass es nicht zu viel werden darf, ist schon klar, gilt aber genau so für Gebrauchtartikel. Second-Hand-Shops sind schließlich auch gewerblich.
Alle Suchergebnisse gehen übrigens in die gleiche Richtung. Nur ein Beitrag auf gutefrage.net sagt etwas anderes - aber der Beitrag ist dem Avatar nach zu urteilen von dir :-D
http://www.gutefrage.net/frage/hallo-hab-aerger-wegen-ebay
CU
Olaf
Lieber Olaf,
Du musst alle Kriterien im Zusammenhang sehen.
Du musst auch nicht versuchen, meine Meinung zu widerlegen.
Wie schon geschrieben wurde, ist der Begriff "Neuware" nicht gesetzlich geregelt.
Was ich hier schreibe, ist eigentlich meine Meinung und meine Verhaltensweise.
Ich verkaufe Neuware NIE als Neuware.
Ich fasse auch nicht auf eine Herdplatte, wenn ich nicht weiß, ob gekocht wurde.
Im übrigen hast Du schon richtig erkannt, ReinerUnsinn bin ich.
Outfreyn benutzt sogar seinen Namen von hier.
Und das, was ich da geschrieben habe, reicht vollkommen für die Beantwortung jener Frage aus.
Eine zeitlang hat dort auch ein RA gearbeitet, aber der hat aufgegeben.