Nabend zusammen
Mein Bruder hat gestern von Web.de ein Schreiben mit dem Titel "Letzte außergerichtliche Mahnung bekommen"(zuvor keine schriftliche Mahnungen). 3 mal 5€ + 5€ Mahngebühr, also 20€ solle er doch gefälligst bis zum Ende des Monats überweisen, ansonsten werde der Vorgang an Inkasscobüro oder Anwälte weitergeleitet.
Er hat dann heute telefonisch dort angerufen, da er absolut keine Ahnung hatte, um was es überhaupt ging. Ganz dunkel wußte er noch, dass er sich vor paar Monaten zu Free Mail dort angemeldet hatte, konnte sich aber an seine Zugangsdaten nicht mehr erinnern.
Der Anruf bei Web.de erbrachte dann das Ergebnis, dass er sich angeblich zu einer Premiummitgliedschaft dort angemeldet habe, die zwar zunächst kostenlos, dann aber in ein kostenpflichtiges Abo übergehe. Er ist sich aber ziemlich sicher, dass er keine solche Mitgliedschaft eingegangen ist. (leider nicht 100%) Er wollte den Betrag eigentlich nicht zahlen, nachdem Web.de ihm dann aber im Verlauf des Gespräches recht schnell mit dem Anwalt gedroht hat, ist er eingeknickt und hat sich zur Zahlung bereiterklärt.
Jetzt frage an euch: Was würdet ihr tun? Bleibt ihm nur noch die Möglichkeit zu Zahlen (Nachdem er sich ja telefonisch schon dazu bereit erklärt hat) Soll er einfach abwarten und nichtzahlen oder widersprechen? Ist ein auf versehentlichen anklicken beruhender Vertrag (das kann er halt nicht 100% ausschließen) überhaupt rechtskräftig? Wird wegen einem solch geringen Betrag überhaupt jemand aktiv?
Ich selbst würde ihm zu Nichtzahlen und Abwarten raten, bin da aber zu unsicher, deswegen die Frage an euch.
danke schonmal für alle Antworten
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde ihm empfehlen, sich bei denen überhaupt nicht mehr zu melden!
Das würde ich im Fall Web.de nicht machen, da diese Seite ganz sicher nicht zu Abofallenfraktion gehört.
Bin selber bei Web.de und auch mir versuchen sie ständig ihren Web.de-Club schmackhaft zu machen, allerdings führen sie auch ganz klar die Kosten auf click. Da ist nix mit hellblauer Schrift auf blauen Hintergrund in Schriftgrösse 4.
Schwarz auf Weis und somit gut leserlich.
Klar, es steht nicht als Mega-Jpeg mit 1200x700 Pixel quer über den Bildschirm, aber durchaus leserlich. Und das muss eben jeder User selber machen: lesen!
Somit wird der Schuss sicherlich nach hinten losgehen.
Spart euch die Energie, bezahlt die Gebühr und kündige sofort den Web.de-Club. Dann habt ihr in 6 Wochen Ruhe.
Auszug aus der AGB:
8.2 Bei kostenpflichtigen oder registrierungspflichtigen Diensten kann der Nutzer bis zu 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Dienste das Nutzungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Darüber hinaus ist die Kündigung auch per handschriftlich unterschriebenem Fax zulässig.Kündigt der Nutzer nicht, wird das Nutzungsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
8.3 Sowohl WEB.DE als auch der Nutzer sind berechtigt, bei registrierungspflichtigen kostenlosen Diensten das Nutzungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Das würde ich im Fall Web.de nicht machen, da diese Seite ganz sicher nicht zu Abofallenfraktion gehört.
Bin selber bei Web.de und auch mir versuchen sie ständig ihren Web.de-Club schmackhaft zu machen, allerdings führen sie auch ganz klar die Kosten auf click. Da ist nix mit hellblauer Schrift auf blauen Hintergrund in Schriftgrösse 4.
Schwarz auf Weis und somit gut leserlich.
Klar, es steht nicht als Mega-Jpeg mit 1200x700 Pixel quer über den Bildschirm, aber durchaus leserlich. Und das muss eben jeder User selber machen: lesen!
Somit wird der Schuss sicherlich nach hinten losgehen.
Spart euch die Energie, bezahlt die Gebühr und kündige sofort den Web.de-Club. Dann habt ihr in 6 Wochen Ruhe.
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8.2 Bei kostenpflichtigen oder registrierungspflichtigen Diensten kann der Nutzer bis zu 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Dienste das Nutzungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Darüber hinaus ist die Kündigung auch per handschriftlich unterschriebenem Fax zulässig.Kündigt der Nutzer nicht, wird das Nutzungsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.
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