http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenfinanzierung
Staatliche Subventionen aus allgemeinen Steuereinkünften jedes einzelnen Bürger unabhängig davon, ob er Kirchenmitglied ist oder nicht, werden für rein innerkirchliche Aufgaben verwendet wie z.B.:
Staatliche Zuschüsse für Gehälter, Pensionen für Bischöfe, Pfarrer.
Staatliche Zuschüsse für Kirchen- und Katholikentage,
Staatliche Zuschüsse für Priester- und Theologieausbildung an Universitäten,
Staatliche Zuschüsse für Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
Staatliche Zuschüsse für den Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen
Staatliche Zuschüsse für Seelsorger an öffentlichen Einrichtungen ( Militär, Polizei, Gefängnis, Feuerwehr, Justiz, Krankenhäusern)
Staatliche Zuschüsse für kirchliche Gebäude ( Bauzuschüsse )
freiwillige Zuschüsse von Kommunen und Kreisen für die Ausstattung und Renovierung kirchlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime usw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_%28Deutschland%29 ( Quelle)