Liebe Kollegen,
habe gerade aus dem "Heyms und Bahr Newsletter" (das ist eine Hamburger Kanzlei, die sich vorwiegend mit dem Thema Internet-Recht, aber auch anderen interessanten Themen beschäftigt - http://www.Dr-Bahr.com) nachfolgendes Urteil zum Thema "Access-Provider Vertrag / DSL Geschwindigkeit" gefischt - das Thema haben wir hier ja relativ oft, wenn sich jemand über seinen "Speed" beschwert und dann fragt, ob er kündigen bzw. Schadensersatz einfordern kann: http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/02_06_2010.html#punkt13
Ich zitiere mal die 2 wesentlichen Punkte "Ein Vertrag über einen DSL-Anschluss garantiert nicht zwangsweise eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, so das AG Oldenburg......Ein Access-Provider-Vertrag sei ein Dienstvertrag, bei dem kein bestimmter Erfolg geschuldet sei. Vor allem schulde der TK-Anbieter nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit."
Ein Einschränkung gibt es jedoch: "Wird hingegen zwischen den Parteien ausdrücklich eine bestimmte DSL-Brandbreite vereinbart, dann ist ein zu langsamer Account ein außerordentlicher Kündigungsgrund, so das AG Fürth....."
Die entsprechenden Links zu den jeweiligen Urteilen finden sich auf dem von mir verlinkten Newsletter.
Also, wenn man wieder das Thema hochkommt - jetzt haben wir eine Antwort! 8-)
BG,
Bergi2002