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Aktuelle Rechtsprechung "Access Provider DSL-Geschwindigkeit"

gelöscht_101060 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Liebe Kollegen,

habe gerade aus dem "Heyms und Bahr Newsletter" (das ist eine Hamburger Kanzlei, die sich vorwiegend mit dem Thema Internet-Recht, aber auch anderen interessanten Themen beschäftigt - http://www.Dr-Bahr.com) nachfolgendes Urteil zum Thema "Access-Provider Vertrag / DSL Geschwindigkeit" gefischt - das Thema haben wir hier ja relativ oft, wenn sich jemand über seinen "Speed" beschwert und dann fragt, ob er kündigen bzw. Schadensersatz einfordern kann: http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/02_06_2010.html#punkt13

Ich zitiere mal die 2 wesentlichen Punkte "Ein Vertrag über einen DSL-Anschluss garantiert nicht zwangsweise eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, so das AG Oldenburg......Ein Access-Provider-Vertrag sei ein Dienstvertrag, bei dem kein bestimmter Erfolg geschuldet sei. Vor allem schulde der TK-Anbieter nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit."

Ein Einschränkung gibt es jedoch: "Wird hingegen zwischen den Parteien ausdrücklich eine bestimmte DSL-Brandbreite vereinbart, dann ist ein zu langsamer Account ein außerordentlicher Kündigungsgrund, so das AG Fürth....."

Die entsprechenden Links zu den jeweiligen Urteilen finden sich auf dem von mir verlinkten Newsletter.

Also, wenn man wieder das Thema hochkommt - jetzt haben wir eine Antwort! 8-)

BG,

Bergi2002

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SCanisius gelöscht_101060 „Aktuelle Rechtsprechung "Access Provider DSL-Geschwindigkeit"“
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Spannend, vielen Dank!

Die Frage die sich mir stellt ist dann aber: wenn der Provider die höhere Geschwindigkeit anbieten könnte (weil er die Leitungen im Ort verbessert hat), das seinen Bestandskunden verwehrt mit dem Hinweis, zuerst würden die Bedürfnisse der Neukunden befriedigt und dann kämen die Altkunden dran, wenn noch Bandbreite da ist, dann ist das eine bodenlose Unverschämtheit, finde ich. Genauso läuft es aber in Hessen/Marburg in einem kleinen Dorf welches ein Stadtteil von Marburg ist.

Leider ist es aber auch in diesem Fall wohl so, dass eben der Grundsatz greift, dass ein Access-Provider-Vertrag keine Garantie für eine Bandbreite beinhaltet. Somit muss ich weiter für DSL 6000 zahlen und bekomme nur 1700.

Bevor jetzt das Argument kommt, geh doch weg von den Telekomikern: Geht nicht! Es gibt keine anderen Anbieter, auch Arcor oder ähnliche kriegen nicht mehr hin da die auf den letzten Metern ja auch die Vermittlungsstellen der Telekomiker nutzen. Und Kabel-anschluss gibt es leider auch nicht...

Gruss


SCanisius

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Unholy gelöscht_101060 „Aktuelle Rechtsprechung "Access Provider DSL-Geschwindigkeit"“
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Die Frage kam noch nie auf, keine Leistung kein Geld. Jeder Provider oder Anbieter hat bisher jede Klage vor Gericht zurück gezogen, oder hat es hier Jemand anders kennengelernt. Gerüchte halten sich bei Nickles lange..

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gelöscht_101060 Unholy „Die Frage kam noch nie auf, keine Leistung kein Geld. Jeder Provider oder...“
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Servus,

da Frage kam in abgewandelter Form schon relativ oft - auch hier bei Nickels. Es gibt / gab genug User, die fragten "....kann ich den Vertrag kündigen, wenn der Provider anstelle 6MBit nur 3MBit liefert?" und dann kamen viele Antworten "nein, hast du nicht, da steht normalerweise nämlich nur bis zu 6MBit und nicht genau 6MBit".

Nicht zahlen zu wollen, wenn der Provider nicht "full speed" liefert wäre auch mir - in der Tat - neu, aber das war auch nicht der Kernpunkt meines Postings.

BG,

Bergi2002

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