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Unterschriftenaktion: Staatsanwaltschaft Mannheim

Max Payne / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Bitte unterstützt die Unterschriftenaktion. Die Staatsanwaltschaft Mannheim soll sich dafür einsetzen, dass Jörg Kachelmann baldmöglichst auf freien Fuß gesetzt wird. Einzige Auflage: Das Wetter soll endlich an Frühling erinnern!

Demnächst unter http://www.wann-wirds-mal-wieder-richtig-sommer.de !

;-)

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Eifersucht. gelöscht_152402
Neues zum Fall out-freyn
gelöscht_300542 Max Payne „Unterschriftenaktion: Staatsanwaltschaft Mannheim“
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da solltest Du aber einmal einen Blick in die heutige Presse werfen.

Hallo Violetta

Genau dieser Blick in die heutige Presse, bestärkte mich in meinem "Gefühl" und war der Anlass meines Beitrags.

Dass die Staatswaltschaft, nachdem sie Kachlemann schon in U-Haft gesteckt hat, nun auch mit allen (hoffentlich legtimen) Mitteln versucht, seine Verurteilung zu erreichen, ist selbstredend.

Zuviel steht für die zuständige Staatsanwaltschaft auf dem Spiel, als dass sie jetzt noch einen Rückzieher machen könnte.

Laut Presse gibt es neben der Aussage des "angeblichen" Opfers, noch folgende "Beweise":

1. Ein Messer mit Blutanhaftung (u. vermutlich auch entsprechneder Wunde) des "Opfers" und DNS-Spuren Kachelmanns.
2. Hämatome an den Beinen des "Opfers".

DNS-Spuren an einem Küchenmesser,..ähm also. Für das daran anhaftende Blut kann die Klägerin auch selbst gesorgt haben, natürlich mit der entsprechenden Wunde am Hals. Und was die Hämatome an den Beinen betrifft, es gibt Personen, die sind diesbezüglich dermassen empfindlich, da reicht schon ein etwas festerer Druck mit dem Finger!

Also bitte, das sind für mich keine wirklichen Beweise.

Je nachdem, wie sehr sich eine Person gegen eine andere, in eine Art Hass-Wahn hineinsteigert, ist sie sogar noch zu ganz anderem fähig, was man ja auch täglich in den Gazetten nachlesen kann.

Entscheident für eine Verurteilung ist dann letztlich nicht das, was sich wirklich zugetragen hat, sondern das, was das Gericht als solches wertet.
Es heisst ja immer so schön: "Im Zweifel für den Angenagten" ;)

Nur, ob Zweifel bestehen oder nicht, das entscheidet das Gericht anhand seiner eigenen Überzeugung, und nicht von tatsächlichen, für jedermann offensichtlich nachvollziehbaren Beweisen.

Wenn die Klägerseite erreicht, das Gericht von ihrer Version zu überzeugen, wird Kachelmann verurteilt. Wenn nicht, dann halt nicht.

mfg :)



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