Bitte unterstützt die Unterschriftenaktion. Die Staatsanwaltschaft Mannheim soll sich dafür einsetzen, dass Jörg Kachelmann baldmöglichst auf freien Fuß gesetzt wird. Einzige Auflage: Das Wetter soll endlich an Frühling erinnern!
Demnächst unter http://www.wann-wirds-mal-wieder-richtig-sommer.de !
;-)
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Na, das ist ja mal wieder ein Musterbeispiel eines Postings Marke "frei von Vorverurteilung".
dass für Kachelmann eine Fluchtgefahr bestehen soll ist genauso eine Unterstellung
Fluchtgefahr: Aus dem Begriff der "Gefahr" ergibt sich, dass es für die Anordnung genügt, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht. Die Überzeugung, dass der Beschuldigte auch tatsächlich fliehen wird, ist nicht Voraussetzung dieses Tatbestandsmerkmals.
Bei ausländischen Staatsangehörigen wird vom Haftrichter i.d.R. Fluchtgefahr angenommen.
Im übrigen gilt vor Aburteilung bei berechtigten Zweifeln immer noch der Grundsatz " Im Zweifel für den Angeklagten", aber die sehe ich nicht.
Nicht nur bei berechtigten Zweifeln - immer! Schließlich muss vor Gericht nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft dessen Schuld. Und wenn sie dieses nicht überzeugend vermag (z.B. weil sich die Hauptbelastungszeugin mehrfach in Widersprüche verstrickt), wird das Gericht hoffentlich diesen Grundsatz beherzigen.
Im Fall Kachelmann ist es noch nicht mal sicher, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Klage erheben wird. Daher wird ja noch ermittelt
Liebe Leute, beachtet bitte einen elementaren Grundsatz unseres Rechtsstaats: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt JEDER, also auch ein Untersuchungshäftling oder Angeklagter, als unschuldig!
Eigentlich hat Kachelmann gar nichts zu verlieren. Wenn er es tatsächlich getan hat, gewinnt er im Falle eines Freispruchs zumindest seine Freiheit zurück.
Wenn er es aber nicht getan hat, wird selbst ein eventueller Freispruch ihn in der Öffentlichkeit nie vollständig rehabilitieren. Dazu gibt es viel zu viele Menschen die der Meinung sind, "wenn der dafür in U-Haft saß, wird an den Vorwürfen schon irgendwas dran sein" - weil sie keine Ahnung vom Verfahrensrecht (StPO) haben.