Hallo,
ich habe gerade in einem Shop einen Satelliten Receiver gesehen,
der (wahrscheinlich durch einen Fehler) mit 0,00 Euro angeboten wird.
Ist der auf der Webseite angegebene Preis eigentlich dann eigentlich bindend?
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Läge keine Willenserklärung des Verkäufers vor, so hätte er seine konkludente Handlung - die Auszeichnung der Ware - nicht durchführen oder die Ware erst nicht in den Verkaufsraum stellen dürfen.
An wen soll denn diese Willenserklärung gerichtet sein? Du kannst niemanden zwingen, mit Dir Geschäfte zu machen. Eine rechtswirksame Willenserklärung (Angebot) ist immer an eine bestimmte Person (natürlich oder juristisch) gerichtet. Das ist bei der Ausstellung im Verkaufsraum, im Schaufenster, im Katalog oder im Online-Shop nicht der Fall.
Wäre die (gesetzlich vorgeschriebene!) Preisauszeichnung bereits als Willenserklärung zu werten, könnte man den Grundsatz der Privatautonomie gleich komplett entsorgen.
An wen soll denn diese Willenserklärung gerichtet sein? Du kannst niemanden zwingen, mit Dir Geschäfte zu machen. Eine rechtswirksame Willenserklärung (Angebot) ist immer an eine bestimmte Person (natürlich oder juristisch) gerichtet. Das ist bei der Ausstellung im Verkaufsraum, im Schaufenster, im Katalog oder im Online-Shop nicht der Fall.
Wäre die (gesetzlich vorgeschriebene!) Preisauszeichnung bereits als Willenserklärung zu werten, könnte man den Grundsatz der Privatautonomie gleich komplett entsorgen.