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News: Wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof

Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Private WLANs sind im Fall von Urheberrechtsverletzungen im Internet schon längst ein Problem. Ist ein WLAN nicht abgesichert, besteht die Chance sich damit rauszureden, dass ein Unbekannter die offene Verbindung verwendet hat.

In wie weit ein WLAN-Betreiber verantwortlich gemacht werden kann, war bislang nicht geklärt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges - und recht spannendes - Urteil gefällt: WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden.

Vorausgegangen war die Klage eines Musik-Rechteinhabers, der einen "Tauschbörsen-Teilnehmer" ausfindig machen lies, der ein Musikstück von ihm transportiert hat. Der Beklagte WLAN-Betreiber war im entsprechenden Zeitraum angeblich im Urlaub, hatte sein WLAN aber nicht ausgeschaltet. Das Gericht verurteilte ihn als Störer und stimmte der Unterlassungsklage zu, auch muss er die Abmahnkosten tragen.

Als Täter wurde er allerdings nicht belangt und muss deshalb keinen Schadensersatz an den Musik-Rechteinhaber zahlen. Wer ein "offenes" WLAN betreibt, hat also keine Chance zum rausreden. Spannend beim Urteil ist die Definition des Begriffs "offen", denn damit sind keineswegs völlig ungeschützte WLANs gemeint.

Die Richter legten fest, dass ein WLAN ausreichend geschützt werden muss. Nicht ausreichend ist es beispielsweise, wenn bei einem Router das "Standard-Passwort" des Herstellers beibehalten und nicht durch ein eigenes ersetzt wird. Bei der erstmaligen Einrichtung eines WLAN ist ab sofort gefordert, dass es nach aktuellem Stand der Technik gesichert wird.

Allerdings muten es die Richter privaten WLAN-Betreibern nicht zu, dass sie die Sicherheit fortlaufend auf den neusten Stand der Technik bringen müssen. Eine überraschende Klarstellung lieferte der Bundesgerichtshof zur Höhe der Abmahnkosten in solchen Fällen.

Am 1. September 2008 trat ein Gesetz in Kraft das besagt, dass für Abmahnungen im Erstfall nur 100 Euro verlangt werden dürfen (siehe Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Leider lässt dieses Gesetz recht viel Interpretationsspielraum. Die 100 Euro Regel greift nur dann, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Und bereits wenige Tage später bestätigte sich, wie Gerichte das Gesetz interpretieren: bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums gilt als gewerblicher Vorfall (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Seit dem urteilen viele Gerichte bei Tauschbörsen-Delikten eigentlich pauschal, dass es sich um ein gewerbliches Ausmaß handelt. Der Bundesgerichtshof stellte im Rahmen seines Urteils jetzt klar, dass die 100 Euro Regel in solchen Fällen anzuwenden ist.

Die detaillierte Mitteilung des Bundesgerichtshofs kann hier gelesen werden: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

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nettineu Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Von der technischen Seite ist Deine Einstellung und Empfehlung voll zu unterschreiben. Es geht ja auch nicht um einen 50er für eine korrekte Einrrichtung des Routers. Alles Ok.

Mike berichtet jedoch über ein Gerichtsurteil, welches einen einen WLan-betreiber verurteilt, obwohl er selbst keine strafbare Handlung vollzogen hat: "WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden."

Das ist doch das Problem, dies ist sicher kein technisches Problem. Mit den Hotels ist das so, das die aufgrund dieser Problematik oft sehr teure WLan-Anlagen installieren lassen, welches wiederum auf den Ü-Preis aufgeschlagen wird, oder per Stunde teuer zusätzlich berechnet wird.

Es ist doch eine soziale Einstellung sehr positiv anzusehen, wie sehr oft in Sachsen erlebt und anzutreffen, offenen Wlans zu betreiben. Man kann nicht davon ausgehen, das das alles dumme Leute sind, die von Technik keine Ahnung haben, das wird mit Absicht so gemacht. In einem Fall habe ich vor einem Privathaus sogar ein selbsterstelltes Schild gesehen: "Ich surfe Offen". Das ist förmlich eine Einladung zur kostenlosen Nutzung des WLans.

Durch meine berufliche Reisetätigkeit habe ich in kleineren Pensionen und Hotels bestimmt ca. 50mal kostenlos Wlans genutzt. Nie ist was passiert. Aber auf meinem Arbeitsrechner sind auch keine wichtigen Passwörter oder gar Bankverbindungen gespeichert. In dem Fall, wo kein Wlan kostenlos nutzbar ist, da verwende ich eine UMTS-Huwai-Box mit integriertem Wlan, bis dato offen, damit Arbeitskollegen in Hotelzimmern auch WWW nutzen können. Noch nie hat es ein Problem gegeben.

Nach dem beschriebenen Gerichtsurteil (Abmahnkosten) werde ich wohl nun Wlan verschlüsseln und das Passwort an meine Kollegen verteilen.

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