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News: Wichtiges Urteil vom Bundesgerichtshof

Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Private WLANs sind im Fall von Urheberrechtsverletzungen im Internet schon längst ein Problem. Ist ein WLAN nicht abgesichert, besteht die Chance sich damit rauszureden, dass ein Unbekannter die offene Verbindung verwendet hat.

In wie weit ein WLAN-Betreiber verantwortlich gemacht werden kann, war bislang nicht geklärt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein eindeutiges - und recht spannendes - Urteil gefällt: WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden.

Vorausgegangen war die Klage eines Musik-Rechteinhabers, der einen "Tauschbörsen-Teilnehmer" ausfindig machen lies, der ein Musikstück von ihm transportiert hat. Der Beklagte WLAN-Betreiber war im entsprechenden Zeitraum angeblich im Urlaub, hatte sein WLAN aber nicht ausgeschaltet. Das Gericht verurteilte ihn als Störer und stimmte der Unterlassungsklage zu, auch muss er die Abmahnkosten tragen.

Als Täter wurde er allerdings nicht belangt und muss deshalb keinen Schadensersatz an den Musik-Rechteinhaber zahlen. Wer ein "offenes" WLAN betreibt, hat also keine Chance zum rausreden. Spannend beim Urteil ist die Definition des Begriffs "offen", denn damit sind keineswegs völlig ungeschützte WLANs gemeint.

Die Richter legten fest, dass ein WLAN ausreichend geschützt werden muss. Nicht ausreichend ist es beispielsweise, wenn bei einem Router das "Standard-Passwort" des Herstellers beibehalten und nicht durch ein eigenes ersetzt wird. Bei der erstmaligen Einrichtung eines WLAN ist ab sofort gefordert, dass es nach aktuellem Stand der Technik gesichert wird.

Allerdings muten es die Richter privaten WLAN-Betreibern nicht zu, dass sie die Sicherheit fortlaufend auf den neusten Stand der Technik bringen müssen. Eine überraschende Klarstellung lieferte der Bundesgerichtshof zur Höhe der Abmahnkosten in solchen Fällen.

Am 1. September 2008 trat ein Gesetz in Kraft das besagt, dass für Abmahnungen im Erstfall nur 100 Euro verlangt werden dürfen (siehe Ab Montag geht der Wahnsinn ab). Leider lässt dieses Gesetz recht viel Interpretationsspielraum. Die 100 Euro Regel greift nur dann, wenn kein gewerbliches Ausmaß vorliegt.

Und bereits wenige Tage später bestätigte sich, wie Gerichte das Gesetz interpretieren: bereits das Tauschen eines einzigen Musikalbums gilt als gewerblicher Vorfall (siehe Gerichte unterstützen Abmahn-Anwälte).

Seit dem urteilen viele Gerichte bei Tauschbörsen-Delikten eigentlich pauschal, dass es sich um ein gewerbliches Ausmaß handelt. Der Bundesgerichtshof stellte im Rahmen seines Urteils jetzt klar, dass die 100 Euro Regel in solchen Fällen anzuwenden ist.

Die detaillierte Mitteilung des Bundesgerichtshofs kann hier gelesen werden: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss.

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HFO20051 Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Es wird aber immer nur von Privaten gesprochen, was machen die gewerblichen, die Hotspot oder Hotels?

http://www.mein-pc.eu/Images/us/HFO2005_7371_3.png http://www.mein-pc.eu/Images/us/HFO2005_7371_2.png
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nettineu Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Meine UMTS-BOX hat Wlan und wird heftig ungesichert unterwegs benützt. Es kann doch nicht sein, das ich für unbekannte Leute, die unberechtigt und ggfs. unrechtmäßig mein Wlan nützen, auch noch haftbar gemacht werde? Wer ist denn der Verbrecher? Selbst, wenn ich eine Verschlüsselung verwende, dennoch ist selbst ohne krimineller Energie es dennoch mit leicht zu beschaffenden Programmmen möglich, WLAN-Schlüssel herauszufinden.

Egal ob geschäftlich oder privat, meiner Meinung sollten Gerichte stets die ungesetzlichen Taten bestrafen, aber doch nicht einen privaten Wlan-Betreiber, der von der Technik eher wenig Ahnung hat, froh ist, das sein Provider eine vorkonfigurierten Router liefert, damit die Einrichtung leicht möglich ist.

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Conqueror nettineu „Meine UMTS-BOX hat Wlan und wird heftig ungesichert unterwegs benützt. Es kann...“
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Kennst Du den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn ich denke mal jeder Wlan-Hersteller bringt in seinem Bedienungshandbuch den Hinweis unter, dass z.B. das Werkspasswort zu ändern ist. Wer dies ignoriert, weil er angeblich die Hinweise nicht lesen muss, oder alles besser weis, nun ja.........

"der von der Technik eher wenig Ahnung hat"
Man muss kein Technikfreak sein, um ein Wlan betriebsicher zu konfigurieren. Nein die faule Ausrede lass ich nicht gelten.

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nettineu Conqueror „Kennst Du den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn ich denke mal...“
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ist korrekt, was Du sagst. Dennoch muß man nicht alle Probleme mittels gerichtlichem Entscheid lösen. Es gibt auch noch sowas wie gesunden Menschenverstand. Aber genau sowas scheint immer mehr abhanden gekommen zu sein. Ich bleibe dabei. Eine Werksverschlüsselung muß für den Nachweis einer Sicherung des Wlan gerichtlich ausreichen. Selbst wenn man WLan unverschlüsselt betreibt, so ist man noch lange nicht der Beihilfe eines Verbrechens schuldig. Man kann nicht für etwas verurteilt werden, was man nicht gemacht hat.

Übertragen auf dem Straßenverkehr bedeutet das, das wenn ich defensiv, rücksichtsvoll bei Rechts vor Links einen LKW trotz bestehender Straßenverkerhrsordnung Vorfahrt gewähre, so würde ich mich indirekt schuldig machen, weil ich es zugelassen habe? Absoluter Blödsinn. Als WlanInhaber lasse ich auch Kollegen im Hotel über meinen Anschluß surfen! Ich mach mich doch nicht strafbar, nur weil ich das zulasse. Selbst dann nicht, wen der Kollege strafbar unberechtigt MP3's downloadet.

Es scheint wirklich so, das Gerichte nicht korrekt entscheiden. ich appeliere stets an den gesunden Menschenverstand.

Doch, man muß Technikfrek sein, um heute viele technische Geräte sinnvoll bedienen zu können, nicht nur Router, auch Handys, manche Waschmaschinen und gar Autos mit tauseneden von Anzeigen und Knöpfen. Es fehlt wohl in den Bedienungsanleitungen wohl stets der Satz:" Sollten Sie 2 Knöpfe gleichzitig drücken, so verlieren Sie automatisch Ihre Garantie". Sarkasmus beiseite, es interessiert keine "Sau", ob ab und zu Fremde in einem offenen Wlan surfen, solange keine Straftat begangen wird. Habe selbst eine große Tour durch Sachsen hinter mir. In jeder 2. Straße und besonders auf dem Land findet man problemlos offene Wlans. Emails abfragen, beantworten, kurz surfen, fertig. Stört keine Menschenseele. Nehme an, ist auch nicht strafbar. Glaube sogar, das das manche mit Abicht offen lassen, damit kostenfrei einige Dienste möglich sind, man denke nur an Telekom Hotspots für 8 Euro 60 Minuten !!!

Abschließend möchte ich anregen, das gesetzlich alle WLans ohne Verschlüsselung betrieben werden müssen. Bei Straftaten würden dann immer die Straftäter belangt und keine unbescholtenen Bürger kriminalisiert werden.

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Conqueror nettineu „ist korrekt, was Du sagst. Dennoch muß man nicht alle Probleme mittels...“
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Geriocht und gesunder Menschenverstand schließen sich nahezu aus. Ein Beklagter der nach dem gesunder Menschenverstand einen Freispruch bekäme, muiss diesen vor einem Gericht noch lange nicht bekommen. Sorry ein Gericht ist keine mathematische Aufgabe mit einer einzigen Lösung, denn die hängt von der Tagesform des Anwalts und des Richters ab, und du weißt was mit einer Gleichung passiert mit 2 unbekannten.

"rücksichtsvoll bei Rechts vor Links einen LKW trotz bestehender Straßenverkerhrsordnung Vorfahrt gewähre, so würde ich mich indirekt schuldig machen, weil ich es zugelassen habe?"
Du weißt dass dieser Vergleich hinkt, insofern dass wenn Du dem LKW Fahrer zum Beispiel die Vorfahrt nicht gewährt hättest Du z.B. ein defektes Auto und Scherereien hättest, die Du mit einer defensiven Fahrweise nicht hast. Auch hier: Recht haben und gleichzeitig ein defektes Auto, muss doch nicht sein.

Zum Technikfreak: Wer nicht in der Lage ist, einen HD TV zu bedienen, darf eben keinen kaufen, oder sich professionelle Hilfe holen, eben einen der dies kann. Dasselbe gilt für WLAN, wer die Technik nicht versteht, muss sich Profis holen die die Konfiguration durchführen können, und nicht Kopf in den Sand und nach mir die Sindflut. Dies ist genau der Grund wieso es einen so großen Spamverkehr gibt, weil eben 70% der PCs Teil eines Botnetzes sind.
Wieso muss man für ein Auto einen Führerschein machen und nicht ebenso für den Kauf eines PCs ?
Es wird noch so kommen, denn eine Menge Leute verursachen durch "Kopf in den Sand-Mentalität" einen immensen witschaftlichen Schaden.

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TAsitO Conqueror „Kennst Du den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Denn ich denke mal...“
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Ich störe durch meine Kleidung zum Beispiel einen Osmanen.
Oh entschuldige; das wusste ich nicht.
Das dazu.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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Conqueror TAsitO „Ich störe durch meine Kleidung zum Beispiel einen Osmanen. Oh entschuldige das...“
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Zu Deinem Beispiel, ich benutze in Thailand einen Geldschein zum anbrennen einer Zigarre und bin verwundert, dass mir die deutsche Botschaft nicht helfen kann, wenn ich im Gefängnis sitze.
Oder ich gehe mit Schuhen oder mit Frauen mit kurzem Rock in einen thailändischen Tempel und bin total verwundertt dass mich jder mit Blicken "fressen" könnte.
Sorry aber man kann es sich überall zu einfach machen, wenn man es nur will. Nur dann hat man auch die Konsequenzen zu akzeptieren ohne wenn und aber.

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ikepod nettineu „Meine UMTS-BOX hat Wlan und wird heftig ungesichert unterwegs benützt. Es kann...“
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WLAN kann mit etwas Aufwand geknackt werden, das hat Google uns ja gerade vorgemacht (und einen Sturm der Entruestung bei unseren Gesetzeshütern ausgelöst.
Deutschland hat eine unhaltbare Gesetzeslage geschaffen, die nur den ANWÄLTEN nutzt.
Nach10 Jahren im Ausland sehe ich, dass a) Provider den Fortschritt aufhalten indem z.B. beim mobilen Internet die Datenmenge begrenzt wird, was bei den Unmengen von SPAM nicht verstädlich ist. b) die Gesetze die Nutzung von WLAN unhaltbar einschränken und als Konsequenz alle Nutzer das Nachsehen haben. In jedem regulären Cafe in Asien kann man OHNE DATENBEGRENZUNG online gehen. Armes Deutschland....

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nettineu ikepod „WLAN kann mit etwas Aufwand geknackt werden, das hat Google uns ja gerade...“
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Danke ikepod, sag ich ja, armes Deutschland. Wenn sich viele User, wie in meinem erlebten Beispiel Sachsen gegenseitig helfen und offene Wlans betreiben, so darf das eigentlich nicht unter Strafe stehen oder gar unter "beihilfe" verstanden werden. Deutschland ist eh ein seltsames Land, so ganz anders als alle anderen in der Welt.

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Ten_Eniunlsl ikepod „WLAN kann mit etwas Aufwand geknackt werden, das hat Google uns ja gerade...“
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Hi da hast du wohl nicht wirklich aufgepasst.
Google war zwar nicht umbedingt ethisch beim wlan scannen hat aber nichts illegales getan.
Und auch keine WLAN's geknackt.
Die Informationen die gesammelt wurden sind MAC adresse, SSID(Netzwerkname) ansonsten sollen zwar auch z.B emails mit gelesen worden sein aber dies geht nur in offenen wlans und ist nach deutschem recht solange nicht illegal wie die daten nicht speziell gesichert wurden.

Das mengen begrenzt werden find ich auch nicht in ordnung aber wer solche Verträge abschliest ist selbst schuld wenn alle vorher das hirn laufen lassen gäbs sowas nicht.
In einigen Jahren werden diese begrenzungen auch wieder abgeschaft als DSL neu war wurden auch zig verschiedene Tarife angeboten. Teilweise mit Download oder Zeit begrenzung.

Sers
Ten

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elvis2 Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Ist ja gut das die Richter glauben das er das nicht war. Kann der denn beweisen das das ein anderer war? Oder ist das so eine Entscheidung wie "im Zweifel für den..."?

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marinierter Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Allerdings muten es die Richter privaten WLAN-Betreibern nicht zu, dass sie die Sicherheit fortlaufend auf den neusten Stand der Technik bringen müssen.

WEP-"Verschlüsselung" reicht demnach aus oder wie?
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Michael Nickles marinierter „ WEP- Verschlüsselung reicht demnach aus oder wie?“
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Das ist gewiss unter anderem das Diskussionswürdige.

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Markus Klümper Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Ich sehe es mal aus Sicht eines Technikers: Entweder ich behersche die Technik oder ich lasse einen Techniker dran. Das Einrichten eins DSL-Anschlusses mit WLAN-Router kostet je nach Netzbetreiber pauschal 49 bis 69 Euro. Auch regionale IT-Firmen können sowas i.d.R. zu dem Preis. Wer selber also nicht in der Lage ist, alles richtig anzuschliessen muß also mal in die Tasche greifen. Ein Komplett-Anschluss kostet MINDESTENS 800 Euro in zwei Jahren üblicher Mindestvertragslaufzeit, da kommt es auf den Fuffi auch nicht mehr an.
Ich denke, Jeder hier ist in der Lage sein WLAN selber einzurichten, zumindest die Mehrzahl aller Nickels-User. Da finde ich es sehr verwunderlich, wenn z.B. im Hotel ein UMTS-Router ohne Verschlüsselung genutzt wird. Ein WPA-Passwort ist in nullkommanix eingegeben und schon ein ausgesprochen sicherer Schutz, auch bei kurzer Passwortlänge. Ist eigentlich allen hier klar, daß in einem offenen WLAN auch der Datenverkehr problemlos mitgeschnitten wird??? Passwörter u.v.m. im Klartext lesbar werden??? Klar lassen sich auch Verschlüsselungen knacken, aber WPA afaik noch nicht mit vertretbarem Aufwand. Ausserdem sind die leichtesten Opfer als Erste an der Reihe.
Aus eigener Erfahrung sind Dämlichkeit und Ignoranz die Hauptgründe für den Betrieb eines offenen WLANs. Und auch manche Hersteller, denn manche aktuellen T-Com-Router müssen zum Betrieb eines Repeaters auf WEP heruntergeschaltet werden. Und WEP gilt ja nun nicht mehr als sicher...

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Conqueror Markus Klümper „Ich sehe es mal aus Sicht eines Technikers: Entweder ich behersche die Technik...“
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"z.B. im Hotel ein UMTS-Router ohne Verschlüsselung genutzt wird."
Weil vielleicht die Geschwindigkeit sonst leiden würde !

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Markus Klümper Conqueror „ z.B. im Hotel ein UMTS-Router ohne Verschlüsselung genutzt wird. Weil...“
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Das meinst Du aber jetzt nicht ernt, oder??? UMTS-Router in der Qualität einer Fritzbox sind mir leider noch nicht untergekommen, aber die realistischen 2-6 MBit einer UMTS-Verbindung bei HSDPA sollte auch verschlüsselt über´s WLAN kommen.
Ausserdem sind Trittbrettsurfer auch nicht gerade förderlich für die Bandbreite...

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nettineu Markus Klümper „Das meinst Du aber jetzt nicht ernt, oder??? UMTS-Router in der Qualität einer...“
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vielleicht zur Erklärung, im günstigsten UMTS-Fall (UMTS-Wlan-Box+ Antenne) erhalte ich die Übertragungsrate mit offenem Wlan von sagenhaften ca. 7 MBit/s, also oft mehr, als man von DSL bekommt. Damit kann man getrost mit mehreren Teilnehmern gleichzeitig surfen. WLan ist kein Problem und eh schnell genug. je nach Provider , Sim-Card und Standort erhalte ich auch viel gerringere Übertragungsraten. Zum email-Abfragen und beantworten und ebay-surfen reich das jedoch allemal.

Tatsächlich veringert eine Verschlüsselung die Speed fast um die Hälfte. Jedenfalls mit meiner Huwai-Box. Warum das so ist, wer weis es? Ich hab keine Ahnung.

Mit der UMTS-Wlan-Box plus verschiedenen Antennen bin ich sehr zufrieden, alle UMTS-Sticks steigen aus, da biete ich noch locker über Wlan den Kollegen und mir gleichzeitig Netzverbindung. Wie gesagt, bisher ohne Verschlüsselung stets schneller, aber sicherer und langsamer mit Verschlüsselung. Das ist die Praxis.

Es versteht sich von selbst, das meine Kollegen keinen Unfug betreiben oder gar ungesetzliche Downloads tätigen, oder absichtlich einen Kollegen schädigen wollen. Meiner Meinung bin ich eh nicht für deren Surfverhalten verantwortlich. Das Gerichtsurteil sieht es nun mal anders. Eine Abmahnung wäre die höchste Strafe. Na und?

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nettineu Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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Von der technischen Seite ist Deine Einstellung und Empfehlung voll zu unterschreiben. Es geht ja auch nicht um einen 50er für eine korrekte Einrrichtung des Routers. Alles Ok.

Mike berichtet jedoch über ein Gerichtsurteil, welches einen einen WLan-betreiber verurteilt, obwohl er selbst keine strafbare Handlung vollzogen hat: "WLAN-Betreiber tragen für Rechtsverletzungen, die über eine ungesicherte Verbindung begangen werden, volle Verantwortung, können aber nur mit "geringen" Abmahnkosten und nicht mit Schadensersatz belangt werden."

Das ist doch das Problem, dies ist sicher kein technisches Problem. Mit den Hotels ist das so, das die aufgrund dieser Problematik oft sehr teure WLan-Anlagen installieren lassen, welches wiederum auf den Ü-Preis aufgeschlagen wird, oder per Stunde teuer zusätzlich berechnet wird.

Es ist doch eine soziale Einstellung sehr positiv anzusehen, wie sehr oft in Sachsen erlebt und anzutreffen, offenen Wlans zu betreiben. Man kann nicht davon ausgehen, das das alles dumme Leute sind, die von Technik keine Ahnung haben, das wird mit Absicht so gemacht. In einem Fall habe ich vor einem Privathaus sogar ein selbsterstelltes Schild gesehen: "Ich surfe Offen". Das ist förmlich eine Einladung zur kostenlosen Nutzung des WLans.

Durch meine berufliche Reisetätigkeit habe ich in kleineren Pensionen und Hotels bestimmt ca. 50mal kostenlos Wlans genutzt. Nie ist was passiert. Aber auf meinem Arbeitsrechner sind auch keine wichtigen Passwörter oder gar Bankverbindungen gespeichert. In dem Fall, wo kein Wlan kostenlos nutzbar ist, da verwende ich eine UMTS-Huwai-Box mit integriertem Wlan, bis dato offen, damit Arbeitskollegen in Hotelzimmern auch WWW nutzen können. Noch nie hat es ein Problem gegeben.

Nach dem beschriebenen Gerichtsurteil (Abmahnkosten) werde ich wohl nun Wlan verschlüsseln und das Passwort an meine Kollegen verteilen.

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Markus Klümper nettineu „Von der technischen Seite ist Deine Einstellung und Empfehlung voll zu...“
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Ich sehe die WLAN-Verschlüsselung zunächst mal aus dem Blickwinkel meiner persönlichen Sicherheit. Und die läßt keine andere Variante als eine WPA- oder WPA2- Verschlüsselung zu. Die ja auch keinen besonderen Aufwand bedeutet, erst recht keine Kosten. Nur Ausnutzen der vorhandenen Möglichkeiten.
Wer jedoch einen Hot Spot betreibt, könnte z.b. durch eine Firewall die Ports sperren, die für illegale Download-Portale genutzt werden. Bzw. nur die Standard-Ports nutzen die für Websites und Mailverkehr genutzt werden.
Übrigens ist die Gesetzeslage eindeutig in derartigen Dingen. Wer technische Anlagen betreibt haftet grundsätzlich mit, wenn er nicht durch übliche Maßnahmen den Missbrauch verhindert. Typisches Beispiel wäre der Verbleib des Autoschlüssels. Wer diesen im Auto stecken läßt wird im Falle eines Diebstahles rangenommen, inbesondere auch wenn der 17jährige Sohn die Familienkutsche vor die Wand setzt. Dies findet sich in etlichen anderen Bereichen wieder
Bei dem diskutieren Urteil sollten wir aber auch zwischen den Zeilen lesen. Denn: Wieviele Kläger gibt es in Zukunft noch, die sich um 100 Euro prügeln? Vermutlich wenige. Daher ist die Begrenzung auf einen eher kleinen Betrag doch ein gutes Mittel um die Abmahnwelle einzudämmen. Vielleicht waren die Richter viel volksnäher als wir glauben...

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Ma_neva Markus Klümper „Ich sehe die WLAN-Verschlüsselung zunächst mal aus dem Blickwinkel meiner...“
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Tag schön,

Begrenzung auf einen eher kleinen Betrag Vielleicht waren die Richter viel volksnäher als wir glauben... , möchte ich gerne hoffen, baue aber nicht darauf. Kommt immer auf den Richter und seine jeweilige "Auslegungsform" an.
Aber das sichere Einrichten durch einen Profi (hier öfter angeraten) habe ich gleich mit dem DSL- Vertrag gemacht, kostete damals für Erstkunden den preiswerten Technikersatz von ~50 € (Call&Surf). Jedoch wurde auch diese Einrichtung dann geknackt und ich hatte lange mit Abmahnanwalt (bekannte Story) zu kämpfen und nur durch Einschaltung eines IT - Anwaltes (verbunden mit Reisen und Kosten) ist es dann glimpflich abgegangen, danach sofort auf LAN umgestiegen.
Also auch die "Profis" und deren Einsatz schützen nicht immer und ob die Richter es dann tolerieren ist auch nicht gesagt, es ist ja immer der eigene Router und sein Netz, also der Schuldige wird wohl der Besitzer des Router bleiben. Was er noch machen kann außer einen "Profi" mit vertraglicher Bezahlung ran und ausführen lassen um auf der sicheren Seite zu sein ist auch nicht ge-benannt. Es waren bei mir 2 Techniker der T-com.
Sehr schwieriges Thema und nicht ganz einfach mit der Rechtsprechung, einige passable Vorschläge gab es jedoch hier schon :-).

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Ten_Eniunlsl Markus Klümper „Ich sehe die WLAN-Verschlüsselung zunächst mal aus dem Blickwinkel meiner...“
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Diese aussage halte ich für unglaublich intelligent.
Was sind den bitte die Ports für illegale dinge.
Ich kann auch filesharing prinzipiell über port 80 machen.

Selbst mit einer Protokoll analyse ist es nicht getan den dann schreib ich eine angepasste HTML hochlade methode.
Heist das wenn ich jetzt scheiße baue im Internet haftet bei mir die T-com bzw. Kabel Deutschland. Wäre cool ist aber nicht so.
Den Missbrauch verhindern sie nicht.

Ausserdem hinkt dein vergleich ziemlich das eine ist eine Straftat das andere ist ne Versicherungs geschichte daher Vertragsrecht.

Wobei ich mich auch frage wie das die ICafe betreiber machen da wird mit sicherheit in unmengen heruntergeladen und verteilt.
Und bisher wurde ich noch nie nach meinem Namen gefragt wenn ich surfen wollte.

Sers
Ten

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missi1 Michael Nickles „Milde Strafen für Betreiber unsicherer WLANs“
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...danke das war ausführlich ! UFF.

MfG

Missi1

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