Moin,
habe ein Problem. Mir sollen im Sommer 2008 wichtige Unterlagen per Postzustellungsurkunde zugeschickt worden sein. Mein Problem jedoch ist, wie soll es auch anders sein, dass sich diese Unterlagen bei mir nicht finden lassen, wie ich mich auch nicht daran erinnern kann, sie jemals erhalten zu haben. Nun ist der Zusteller ja nur daran gehalten diese in meinen Briefkasten zu werfen und mir eine extra Nachricht zu hinterlassen, wo sie sich befinden.
Die entsprechende Behörde behauptet nun, diese Unterlagen mir zugesandt zu haben. Der erste Nachweis waren die Kopien des Zustellungsbescheides ohne die wichtige Zweite Seite(Unterschrift des Zustellers). Nach reklamieren meiner Anwältin behauptet die Behörde nun auf einmal auch die zweite Seite zu haben. Ehrlich gesagt, traue ich der Sache nicht und würde den Vorgang gerne über den Barcode überprüfen. Es stellt sich nur die Frage, wie lange müssen diese Daten gespeichert bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Gruß Olli
Off Topic 20.290 Themen, 225.322 Beiträge
Darüber hat es mal einen Bericht im Fernsehen gegeben.
Selbst eine Postzustellungsurkunde beweist nicht, daß die Sachen eingeworfen wurden.
Es ging damals um Kündigung eines Mietvertrages, der nicht angekommen ist.
Man kann nur sicher sein, wenn man es unter Zeugen persönlich einwirft.
Die Post haftet nicht.
Das sind halt die Regeln.