Hi Freunde,
im Freundeskreis diskutierten wir gerade die Frage, ob ein Harz IV Empfänger, nachdem er irgend wie zu Geld gekommen ist (Lottogewinn, lukratives Einkommen als Sänger o.ä.) die erhaltenen Zuwendungen zum Teil oder ganz wieder zurück zahlen muss.
Früher, als es noch Sozialhilfe gab, mußte es glaube ich zurückgezahlt werden.
Ich möchte keine Rechtsberatung, sondern nur eure Meinung dazu.
Weiss da Jemand etwas drüber?
LG Dieter
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Lottogewinne sind als einmalige Einnahmen anzusehen und deshalb anzugeben. Arbeitslosengeld II wird solange nicht gewährt, wie einmalige Einnahmen - nach Abzug der üblichen Absetzbeträge sowie der Beiträge für eine dann erforderliche freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung- zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen.
Würden Sie Ihren Gewinn verschenken, müsste das Geschenk in der Regel zurückgefordert werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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