Zu den Forderungen, welche Schwesterwelle dort stellt, mal folgende Anmerkung:
"Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln." ist bereits in diesem Wortlaut seit ersten Januar 2005 in § 3 Abs. 2 S. 1 SGB II enthalten!
Dass jedes Arbeits-, Fortbildungs-, Maßnahme- oder Arbeitsgelegenheitsangebot, das der Leistungsträger einem ALG II-Empfänger macht, die Pflicht beinhaltet, dieses bei Zumutbarkeit anzunehmen - also verpflichtend ist - ist ebenfalls seit 01.01.2005 in § 31 SGB II enthalten, genauso wie die Sanktion, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt und das Angebot ohne ausreichenden Grund ablehnt. Kurz: das gibt es alles schon! Das die Formulierung "unverzüglich" in "innerhalb von 6 Wochen" geändert wird, ist dabei eher eine Erleichterung, denn "unverzüglich" bedeutet "sofort", nicht erst innerhalb von 6 Wochen.
Also alles heiße Luft. Denn das, was Westerwelle da "fordert", das gibt es schon lange.....
Gruß
K.-H.